Amazon PartnerNet · Schritt 13

Amazon PartnerNet Steuern: So behandelst du deine Affiliate-Einnahmen richtig

Deine erste Amazon-Provision ist da – aber wie kommt sie jetzt in die Buchhaltung? Musst du ein Gewerbe haben, Umsatzsteuer berechnen, eine Rechnung an Amazon schreiben oder sogar eine Zusammenfassende Meldung abgeben?

Für deutsche Partner ist vor allem eine Besonderheit wichtig: Der Rechnungsempfänger der PartnerNet-Leistung sitzt bei Amazon Europe Core Sàrl in Luxemburg. Dadurch wird die Umsatzsteuer schnell internationaler, als man bei ein paar Affiliate-Links zunächst erwartet.

Von Luisa Luer – Online-Marketing-Expertin seit 2014

Steuer-Fahrplan

Diese fünf Punkte musst du bei Amazon PartnerNet auseinanderhalten

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Gewerbe Die Affiliate-Tätigkeit wird als unternehmerische, auf Einnahmen ausgerichtete Tätigkeit eingeordnet.
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Einkommensteuer Entscheidend ist dein steuerlicher Gewinn – nicht nur die Höhe der Amazon-Auszahlung.
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Umsatzsteuer Bei Amazon kommt der EU-Auslandsbezug nach Luxemburg hinzu.
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Buchhaltung Einnahmen, Zahlungsnachweise und passende Abrechnungsunterlagen müssen nachvollziehbar zusammenpassen.
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Meldungen Je nach Fall können Umsatzsteuerangaben und eine Zusammenfassende Meldung relevant sein.
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Diese Seite erklärt den typischen Fall eines in Deutschland ansässigen Amazon-Partners

Rechtsform, weitere Tätigkeiten, ausländische Betriebsstätten oder besondere umsatzsteuerliche Konstellationen können die Einordnung verändern. Bei Unsicherheit solltest du die konkrete Gestaltung mit Finanzamt oder Steuerberater abstimmen.

Gewerbe & Gewinn

Sind Amazon-PartnerNet-Einnahmen steuerpflichtig?

Ja. Provisionen aus Affiliate Marketing entstehen aus deiner unternehmerischen Tätigkeit und gehören grundsätzlich zu den betrieblichen Einnahmen. Wer die Tätigkeit selbständig, nachhaltig, mit Gewinnerzielungsabsicht und am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ausübt, erfüllt die gesetzlichen Merkmale eines Gewerbebetriebs.

Einkommensteuer Als Einzelunternehmer versteuerst du nicht jede Amazon-Auszahlung isoliert, sondern den Gewinn deines Gewerbes: Betriebseinnahmen minus abzugsfähige Betriebsausgaben.
Gewerbesteuer Für natürliche Personen und Personengesellschaften gibt es einen Gewerbesteuer-Freibetrag von 24.500 € Gewerbeertrag. Erst darüber kann bei einem Einzelunternehmen tatsächlich Gewerbesteuer entstehen.
Umsatzsteuer Hier ist Amazon PartnerNet spezieller: Deine Marketingleistung geht an ein Unternehmen in Luxemburg. Deshalb musst du den EU-B2B-Fall getrennt von der Einkommensteuer betrachten.
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Provision ist Umsatz – Gewinn entsteht erst nach deinen Betriebsausgaben

Für die Einkommensteuer ist nicht entscheidend, ob Amazon dir 500 € oder 5.000 € überweist, sondern welcher Gewinn nach deinen betrieblich veranlassten Kosten übrig bleibt.

Neu gestartet? Gewerbe und Finanzamt nicht vergessen

Den Beginn eines stehenden Gewerbes musst du der zuständigen Gewerbebehörde anzeigen. Zusätzlich ist der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit elektronisch über ELSTER an das Finanzamt zu übermitteln. Dort werden unter anderem deine steuerlichen Grundlagen und die umsatzsteuerliche Behandlung festgelegt.

Die Amazon-Besonderheit

Warum Luxemburg für deine Umsatzsteuer wichtig ist

Amazon beschreibt die PartnerNet-Vergütung als Gegenleistung für Marketingservices. Für in der EU, aber außerhalb Luxemburgs ansässige Partner nennt Amazon Amazon Europe Core Sàrl in Luxemburg als Empfänger dieser Leistung.

Bei einer sonstigen Leistung an ein Unternehmen gilt umsatzsteuerlich grundsätzlich der Sitz des Leistungsempfängers als Leistungsort. Für den typischen deutschen Partner liegt der Leistungsort damit nicht in Deutschland, sondern in Luxemburg.

Amazon erklärt entsprechend, dass Partner außerhalb Luxemburgs auf einer solchen Rechnung keine deutsche Umsatzsteuer ausweisen. Die Umsatzsteuer wird beim Leistungsempfänger im Reverse-Charge-Verfahren behandelt.

Leistungserbringer Du bzw. dein deutsches Unternehmen
Leistungsempfänger Amazon Europe Core Sàrl, Luxemburg
Umsatzsteuerlogik EU-B2B-Leistung / Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Amazon-USt-IdNr. gehört zur EU-Abwicklung

Für die grenzüberschreitende B2B-Abwicklung brauchst du neben deiner eigenen USt-IdNr. auch die USt-IdNr. des Leistungsempfängers. Die aktuellen Amazon-Empfängerdaten und die konkrete Rechnungsangabe findest du auf der separaten Rechnungsseite.

Rechnung kurz erklärt

Brauchst du für Amazon PartnerNet eine Rechnung?

Amazon verlangt von Partnern außerhalb Luxemburgs keine Rechnung, damit die Auszahlung technisch erfolgt. Davon unabhängig können nach deutschem Umsatzsteuerrecht aber Rechnungspflichten für deine B2B-Leistung an Amazon Europe Core Sàrl bestehen.

Im typischen Fall eines deutschen Partners liegt der umsatzsteuerliche Leistungsort in Luxemburg. Deshalb berechnest du keine deutsche Umsatzsteuer; die Steuerschuldnerschaft liegt beim Leistungsempfänger. Die genaue Rechnungserstellung ist ein eigenes Thema und wird auf der Detailseite Schritt für Schritt erklärt.

Amazon PartnerNet Rechnung richtig erstellen

Dort findest du Rechnung und steuerliche Gutschrift, Pflichtangaben, USt-IdNrn., Leistungszeitraum, Rechnungsfrist, Korrekturen und die Beispielrechnung an Amazon Europe Core Sàrl.

EU-Meldungen

USt-IdNr. und Zusammenfassende Meldung: Warum das bei PartnerNet relevant wird

Für sonstige Leistungen an einen Unternehmer in einem anderen EU-Mitgliedstaat sieht das Umsatzsteuerrecht besondere Rechnungs- und Meldepflichten vor. Bei einem regelbesteuerten Unternehmer gehören innergemeinschaftliche sonstige Leistungen, für die der ausländische Leistungsempfänger die Steuer schuldet, grundsätzlich in die Zusammenfassende Meldung.

Für diese sonstigen Leistungen ist der reguläre Meldezeitraum grundsätzlich das Kalendervierteljahr; die Meldung ist bis zum 25. Tag nach Ablauf des Quartals zu übermitteln. Wichtig für Kleinunternehmer: Wer die Kleinunternehmerregelung nach § 19 Abs. 1 UStG anwendet, ist nach § 18a Abs. 4 UStG von der Zusammenfassenden Meldung ausgenommen.

Eigene USt-IdNr. Für grenzüberschreitende B2B-Leistungen innerhalb der EU ist deine USt-IdNr. ein zentraler Bestandteil der Abwicklung.
USt-IdNr. des Leistungsempfängers Für die EU-B2B-Abwicklung benötigst du auch die gültige USt-IdNr. von Amazon Europe Core Sàrl.
Reverse Charge Die Rechnung wird im typischen Fall ohne deutsche Umsatzsteuer ausgestellt und weist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers aus.
ZM bei Regelbesteuerung Die innergemeinschaftliche sonstige Leistung ist bei regelbesteuerten Unternehmern grundsätzlich in der Zusammenfassenden Meldung anzugeben; Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG sind davon ausgenommen.
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Die USt-IdNr. ist nicht deine normale persönliche Steuer-ID

Steuer-ID, betriebliche Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Für die EU-B2B-Abwicklung mit Amazon ist insbesondere die USt-IdNr. relevant.

Wenn du regelbesteuert bist

Amazon PartnerNet bei Regelbesteuerung: Schritt für Schritt

Wenn du nicht die Kleinunternehmerregelung nutzt, bist du umsatzsteuerlich regelbesteuert. Bei normalen Leistungen an deutsche Kunden bedeutet das häufig: Du stellst deutsche Umsatzsteuer in Rechnung und führst sie über deine Umsatzsteuer-Voranmeldung an das Finanzamt ab. Bei Amazon PartnerNet läuft genau dieser Teil anders, weil dein Leistungsempfänger Amazon Europe Core Sàrl in Luxemburg sitzt.

Deine Affiliate-Tätigkeit ist aus umsatzsteuerlicher Sicht eine sonstige Leistung an einen Unternehmer. Nach § 3a Abs. 2 UStG liegt der Leistungsort bei einer solchen B2B-Leistung grundsätzlich dort, wo der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt. Im typischen PartnerNet-Fall liegt der Leistungsort deshalb in Luxemburg und nicht in Deutschland. Du berechnest auf die PartnerNet-Vergütung daher keine 19 % deutsche Umsatzsteuer.

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Vergütung entsteht Amazon ermittelt deine qualifizierten Provisionen für den Abrechnungszeitraum.
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Netto abrechnen Auf die EU-B2B-Leistung an Amazon Luxemburg schlägst du keine deutsche Umsatzsteuer auf.
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Reverse Charge Die Umsatzsteuer wird im Bestimmungsland vom Leistungsempfänger nach den dort geltenden Regeln behandelt.
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In Deutschland melden Der Umsatz gehört trotz fehlender deutscher Umsatzsteuer in deine umsatzsteuerlichen Meldungen.
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ZM übermitteln Zusätzlich meldest du die innergemeinschaftliche sonstige Leistung grundsätzlich in der Zusammenfassenden Meldung.

Konkretes Beispiel: 500 € PartnerNet-Vergütung

Angenommen, für einen Abrechnungszeitraum entstehen 500 € Amazon-PartnerNet-Vergütung. Bei einem typischen regelbesteuerten deutschen Unternehmer stellst du für diese B2B-Leistung nicht 500 € + 95 € deutsche Umsatzsteuer in Rechnung. Der für die Amazon-Leistung relevante Betrag bleibt 500 €. Auf diese typische EU-B2B-Leistung entsteht keine deutsche Ausgangsumsatzsteuer; die konkrete Rechnungsform wird auf der separaten Rechnungsseite erklärt.

Buchhalterisch sind die 500 € trotzdem eine Betriebseinnahme. Umsatzsteuerlich wird der Umsatz als im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführte sonstige Leistung erfasst und zusätzlich – soweit die Voraussetzungen vorliegen – in der Zusammenfassenden Meldung unter der USt-IdNr. von Amazon Europe Core Sàrl angegeben.

Rechnung nur kurz: keine 19 % deutsche Umsatzsteuer

Für die Steuerlogik reicht hier: Die typische B2B-Leistung an Amazon Luxemburg wird ohne deutsche Umsatzsteuer abgerechnet. Welche Pflichtangaben, Fristen und Formulierungen auf den Beleg gehören, steht auf der separaten Rechnungsseite.

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Reverse Charge heißt nicht „umsatzsteuerlich ignorieren“

Der Umsatz ist in Deutschland zwar nicht mit 19 % zu versteuern, weil der Leistungsort in Luxemburg liegt. Er verschwindet deshalb aber nicht aus deiner Umsatzsteuer-Buchhaltung. Genau das ist der Punkt, an dem viele Anfänger „keine Umsatzsteuer“ fälschlich mit „nichts melden“ verwechseln.

1. Wo erscheint der Umsatz in der Umsatzsteuer-Voranmeldung?

Als regelbesteuerter Unternehmer gibst du solche Leistungen in der Umsatzsteuer-Voranmeldung im Bereich für nach § 3a Abs. 2 UStG im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführte sonstige Leistungen an, bei denen der dort ansässige Leistungsempfänger die Steuer schuldet. In ELSTER solltest du dich an der Bezeichnung des Feldes orientieren und nicht dauerhaft an einer bestimmten Zeilennummer, weil sich Formularzeilen ändern können.

Das bedeutet praktisch: Du meldest den Nettobetrag der Amazon-Leistung, aber es entsteht daraus keine deutsche Ausgangsumsatzsteuer, die du zusätzlich an das deutsche Finanzamt abführen müsstest.

2. Und in der Umsatzsteuer-Jahreserklärung?

Derselbe EU-B2B-Umsatz wird auch in der Umsatzsteuer-Jahreserklärung bei den nicht im Inland steuerbaren sonstigen Leistungen nach § 3a Abs. 2 UStG angegeben. Die Jahreserklärung ersetzt die laufende Zuordnung also nicht, sondern fasst deine umsatzsteuerlichen Vorgänge des Jahres zusammen.

3. Was kommt in die Zusammenfassende Meldung?

Die innergemeinschaftliche sonstige Leistung an Amazon gehört bei Regelbesteuerung grundsätzlich auch in die Zusammenfassende Meldung (ZM). Dort wird der Umsatz unter der gültigen USt-IdNr. des ausländischen Leistungsempfängers gemeldet.

Bei solchen sonstigen Leistungen ist der gesetzliche Meldezeitraum grundsätzlich das Kalendervierteljahr. Die ZM muss grundsätzlich bis zum 25. Tag nach Ablauf des jeweiligen Quartals elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt werden.

4. Was passiert mit deiner eigenen Vorsteuer?

Regelbesteuerung bedeutet nicht nur, dass du Umsatzsteuer auf steuerpflichtige inländische Ausgangsumsätze berechnest. Sie ermöglicht dir grundsätzlich auch den Vorsteuerabzug aus betrieblichen Eingangsleistungen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Beispiel: Du bezahlst für ein betrieblich genutztes Tool oder Hosting eine ordnungsgemäße deutsche Rechnung mit Umsatzsteuer. Soweit die Kosten deinem Unternehmen und zum Vorsteuerabzug berechtigenden Umsätzen zuzuordnen sind, kann die darin enthaltene Vorsteuer grundsätzlich abziehbar sein. Die Tatsache, dass deine Amazon-PartnerNet-Leistung selbst wegen des Leistungsorts in Luxemburg keine deutsche Umsatzsteuer enthält, bedeutet also nicht automatisch, dass du deine Vorsteuer aus betrieblichen Kosten verlierst.

Amazon-Einnahme
500 € bleiben 500 € Keine 19 % deutsche Umsatzsteuer auf die typische B2B-Leistung an Amazon Europe Core Sàrl aufschlagen.
USt-Voranmeldung
EU-B2B-Umsatz angeben Als nicht im Inland steuerbare sonstige Leistung nach § 3a Abs. 2 UStG erfassen.
ZM
USt-IdNr. + Bemessungsgrundlage Die innergemeinschaftliche sonstige Leistung grundsätzlich fristgerecht an das BZSt melden.
EÜR / Gewinn
Betriebseinnahme bleibt Betriebseinnahme Für die Einkommensteuer fließt die Amazon-Vergütung ganz normal in deine Gewinnermittlung ein.

Der häufigste Denkfehler bei Regelbesteuerung

„Ich bin regelbesteuert, also muss ich Amazon 19 % Umsatzsteuer berechnen“ ist im typischen deutschen PartnerNet-Fall gerade nicht richtig. Entscheidend ist nicht allein dein Umsatzsteuerstatus, sondern wo die konkrete Leistung umsatzsteuerlich ausgeführt wird.

Kleinunternehmer

Was gilt, wenn du die Kleinunternehmerregelung nutzt?

Die Kleinunternehmerregelung bedeutet nicht, dass Amazon-Einnahmen „steuerfrei“ sind. Sie betrifft die Umsatzsteuer. Einkommensteuerlich bleiben die betrieblichen Einnahmen und dein Gewinn weiterhin relevant.

Aktuelle Umsatzgrenzen Für die deutsche Kleinunternehmerregelung gelten derzeit diese Grenzen:
25.000 € Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr höchstens
100.000 € Gesamtumsatz im laufenden Kalenderjahr höchstens
Amazon-Luxemburg trotzdem beachten Die Kleinunternehmerregelung beseitigt nicht alle EU-Besonderheiten deiner grenzüberschreitenden Marketingleistung. Insbesondere USt-IdNr. und Rechnungsangaben solltest du korrekt behandeln. Eine Zusammenfassende Meldung musst du als Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG nach aktueller Rechtslage dagegen nicht abgeben.
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Vorsicht bei älteren Ratgebern

Im Netz stehen noch häufig die alten Kleinunternehmergrenzen von 22.000 € und 50.000 €. Diese Werte sind nicht mehr aktuell. Verlasse dich bei Steuergrenzen immer auf aktuelle Gesetzes- oder Finanzverwaltungsquellen.

EÜR & Buchhaltung

Wie kommen Amazon-PartnerNet-Einnahmen in deine EÜR?

Wenn du deinen Gewinn per Einnahmenüberschussrechnung ermittelst, stellst du grundsätzlich Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben gegenüber. Die EÜR wird elektronisch mit der Steuererklärung übermittelt.

01
Auszahlung dokumentieren PartnerNet-Zahlungshistorie und Bankeingang zusammen ablegen, damit Betrag und Zahlungsdatum nachvollziehbar sind.
02
Abrechnungszeitraum dokumentieren Den zugehörigen PartnerNet-Report bzw. die Abrechnung speichern und eindeutig dem Zahlungseingang zuordnen.
03
Einnahme richtig buchen Die Affiliate-Vergütung als betriebliche Einnahme erfassen und den EU-Umsatzsteuer-Sachverhalt korrekt kennzeichnen.
04
Passenden Rechnungsnachweis ablegen Rechnung bzw. zulässige Abrechnungsunterlage so archivieren, dass ein Dritter den Geschäftsvorfall nachvollziehen kann.

Bei der EÜR zählt grundsätzlich der Zufluss

Einnahmen werden grundsätzlich in dem Kalenderjahr erfasst, in dem sie dir zufließen. Für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen rund um den Jahreswechsel gibt es eine Sonderregel, deshalb sollte man Dezember-/Januar-Zahlungen nicht pauschal nur nach dem Kontoauszug behandeln.

Wo landet das in der Steuererklärung?

Bei einem typischen Einzelunternehmen wird der gewerbliche Gewinn in der Einkommensteuererklärung über die Anlage G erklärt; die Gewinnermittlung erfolgt bei EÜR-Anwendern über die Anlage EÜR. Beide Formulare stehen in ELSTER zur Verfügung.

Unterlagen

Diese PartnerNet-Nachweise solltest du sauber speichern

Zahlungshistorie Zeigt Auszahlungsbetrag, Zahlungsstatus und Zeitpunkt der Amazon-Zahlung.
Einnahmenreport Dokumentiert die zugrunde liegenden Vergütungen, ausgelieferten Artikel und Korrekturen.
Bankbeleg Belegt den tatsächlichen Geldeingang auf deinem Geschäftskonto bzw. verwendeten Konto.
Rechnung / Abrechnung Stellt den steuerlichen Zusammenhang zwischen deiner Marketingleistung und Amazon als Leistungsempfänger her.

Wie genau verbuchst du den Betrag?

Dafür folgt eine eigene Seite mit einem konkreten Buchhaltungsablauf: Zahlung, Beleg, Einnahmenkonto und typische Fehler bei der Zuordnung.

Typische Steuerfehler

Diese Fehler passieren bei Amazon PartnerNet besonders häufig

„Amazon zahlt automatisch, also brauche ich keinen Beleg.“ Die automatische Auszahlung ersetzt nicht deine Pflicht, Einnahmen nachvollziehbar zu dokumentieren und umsatzsteuerliche Rechnungsregeln zu beachten.
„Ich bin Kleinunternehmer, also betrifft mich Umsatzsteuer gar nicht.“ Zu pauschal. Gerade grenzüberschreitende EU-Leistungen können zusätzliche Rechnungs- und Meldepflichten auslösen.
„Die Amazon-Auszahlung ist mein Gewinn.“ Nein. Die Auszahlung ist eine Betriebseinnahme. Dein Gewinn ergibt sich erst nach Berücksichtigung deiner Betriebsausgaben.
„Die alte Kleinunternehmergrenze aus einem Blog passt schon.“ Steuergrenzen ändern sich. Verwende für Schwellen und Meldepflichten aktuelle Finanzverwaltungs- und Gesetzesquellen.
Nächster Schritt

Jetzt wird es praktisch: Welcher Beleg gehört zu deiner Amazon-Auszahlung?

Amazon PartnerNet Rechnung & Gutschrift

Welche Angaben auf den Beleg gehören, warum Amazon für die Auszahlung keine Rechnung verlangt und was Finanzamt und Umsatzsteuerrecht trotzdem von dir verlangen können.

Rechnung & Gutschrift

Amazon PartnerNet Steuerdaten eintragen

Wo du Steuerdaten im PartnerNet findest, welche Nummer wofür gedacht ist und was du bei Änderungen deiner Unternehmensdaten beachten solltest.

Steuerdaten eintragen

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FAQ

Häufige Fragen zu Amazon PartnerNet und Steuern

Muss ich Amazon-PartnerNet-Einnahmen versteuern?

Affiliate-Provisionen gehören grundsätzlich zu deinen betrieblichen Einnahmen. Bei einem Einzelunternehmen fließen sie in den steuerlichen Gewinn ein, der der Einkommensteuer unterliegt.

Brauche ich für Amazon PartnerNet ein Gewerbe?

Eine selbständige, nachhaltige und auf Gewinnerzielung ausgerichtete Affiliate-Tätigkeit ist regelmäßig gewerblich. Wer ein Gewerbe beginnt, muss es bei der zuständigen Behörde anmelden.

Muss ich auf Amazon-PartnerNet-Provisionen 19 % deutsche Umsatzsteuer berechnen?

Im typischen Fall eines deutschen Partners gegenüber Amazon Europe Core Sàrl in Luxemburg nicht. Amazon beschreibt die Leistung als EU-B2B-Marketingleistung, bei der die Umsatzsteuer vom Leistungsempfänger im Reverse-Charge-Verfahren behandelt wird. Die konkrete Rechnung muss trotzdem die gesetzlichen Pflichtangaben erfüllen.

Brauche ich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für Amazon PartnerNet?

Für grenzüberschreitende B2B-Leistungen innerhalb der EU ist die USt-IdNr. regelmäßig relevant. Sie ist von deiner persönlichen Steuer-ID und deiner betrieblichen Steuernummer zu unterscheiden.

Muss ich wegen Amazon PartnerNet eine Zusammenfassende Meldung abgeben?

Wenn du regelbesteuert bist und eine innergemeinschaftliche sonstige Leistung nach § 3a Abs. 2 UStG an Amazon in Luxemburg erbringst, gehört sie grundsätzlich in die Zusammenfassende Meldung. Für solche sonstigen Leistungen ist regelmäßig das Kalendervierteljahr der Meldezeitraum; die Meldung ist bis zum 25. Tag nach Ablauf des Quartals zu übermitteln. Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG sind nach § 18a Abs. 4 UStG von der Zusammenfassenden Meldung ausgenommen.

Gilt das auch für Kleinunternehmer?

Auch als Kleinunternehmer bleiben Amazon-Provisionen betriebliche Einnahmen und der EU-Auslandsbezug muss bei USt-IdNr. und Rechnungsangaben sauber behandelt werden. Eine wichtige Ausnahme gibt es aber: Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG müssen nach § 18a Abs. 4 UStG keine Zusammenfassende Meldung abgeben.

Wie hoch sind die aktuellen Kleinunternehmergrenzen?

Der Gesamtumsatz darf im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 € nicht überschritten haben und im laufenden Kalenderjahr 100.000 € nicht überschreiten.

Muss ich Amazon eine Rechnung schicken, um mein Geld zu bekommen?

Amazon verlangt für die technische Auszahlung keine Rechnung. Steuerlich kann für deine EU-B2B-Leistung trotzdem eine Rechnung erforderlich sein. Pflichtangaben, Fristen und Rechnung vs. Gutschrift findest du auf der separaten Rechnungsseite.

Wann buche ich die Amazon-Einnahme bei einer EÜR?

Bei der Einnahmenüberschussrechnung gilt grundsätzlich das Zuflussprinzip: Die Einnahme wird dem Kalenderjahr zugeordnet, in dem sie dir zufließt. Für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen rund um den Jahreswechsel gibt es eine gesetzliche Sonderregel.

Muss ich Gewerbesteuer auf Amazon-Provisionen zahlen?

Nicht automatisch. Bei natürlichen Personen und Personengesellschaften wird der Gewerbeertrag um einen Freibetrag von 24.500 € gekürzt. Ob danach Gewerbesteuer entsteht, hängt von deinem gesamten Gewerbeertrag und dem Hebesatz deiner Gemeinde ab.

Quellen & Praxiseinordnung

Die Amazon-spezifischen Umsatzsteuerinformationen wurden mit den aktuellen PartnerNet-Hilfeseiten abgeglichen. Für Gewerbe, EÜR, Kleinunternehmerregelung, EU-B2B-Leistungen und Zusammenfassende Meldung wurden Gesetzes-, Finanzverwaltungs- und IHK-Quellen verwendet. Ergänzend wurden aktuelle Buchhaltungs-Praxisquellen geprüft.