Online Marketing Tipp 9
Ein wichtiger Schritt in Richtung Online Business: Ist die Kleinunternehmer Regelung beim Start ins Online Business immer sinnvoll?
Gerne den Beitrag teilen :-)

Wann ist die Kleinunternehmerregelung sinnvoll?
Die Kleinunternehmerregelung bietet für viele Existenzgründer und kleine Unternehmen eine attraktive Möglichkeit, den bürokratischen Aufwand zu reduzieren und die Besteuerung einfach zu halten. Doch ist es wirklich immer die beste Wahl, diese Regelung in Anspruch zu nehmen? In diesem Artikel schauen wir uns an, wann die Kleinunternehmerregelung sinnvoll ist und in welchen Fällen es besser sein könnte, darauf zu verzichten.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung ist in § 19 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) festgelegt.
Bis 2024 galt: Unternehmern, die im vorangegangenen Kalenderjahr einen Umsatz von weniger als 22.000 Euro hatten und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erzielen werden, mussten keine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen auszuweisen.
Wer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, muss:
- Keine Umsatzsteuer auf Rechnungen berechnen
- Keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben
Das spart Zeit und reduziert den bürokratischen Aufwand erheblich. Vor allem für nebenberufliche Selbstständige oder solche, die mit geringen Umsätzen starten, scheint dies auf den ersten Blick vorteilhaft zu sein.
Neuerungen bei der Kleinunternehmerregelung ab 2025
Mit dem Jahressteuergesetz 2024 treten ab dem 1. Januar 2025 wesentliche Änderungen bei der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung in Kraft. Diese Änderungen betreffen vor allem die Umsatzgrenzen, den Wechsel zur Regelbesteuerung sowie die Rechnungsstellung für Kleinunternehmer. Hier ein detaillierter Überblick über die Neuerungen und was du als Kleinunternehmer beachten solltest.
1. Neue Umsatzgrenzen
Ab 2025 gelten folgende Umsatzgrenzen für die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung:
- Vorjahresumsatz: Dieser darf 25.000 Euro nicht überschreiten (bisher 22.000 Euro).
- Laufender Umsatz im aktuellen Kalenderjahr: Dieser darf 100.000 Euro nicht überschreiten (bisher 50.000 Euro).
Damit können künftig mehr Unternehmer die Kleinunternehmerregelung nutzen, da die Umsatzgrenze für das Vorjahr angehoben wurde.
2. Wegfall der Prognosegrenze
Bis 2024 basierte die Entscheidung über die Anwendung der Kleinunternehmerregelung auf einer Prognose des Umsatzes für das laufende Jahr. Ab 2025 ist die laufende Überwachung der 100.000-Euro-Grenze notwendig. Sobald diese Grenze im Jahr überschritten wird, tritt die Regelbesteuerung sofort in Kraft – und zwar ab dem Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird.
Das bedeutet:
- Der Wechsel zur Regelbesteuerung erfolgt nicht mehr erst im Folgejahr, sondern bereits während des laufenden Jahres.
- Ab dem Moment der Überschreitung musst du auf deinen Rechnungen Umsatzsteuer ausweisen und die Vorschriften zur elektronischen Rechnung (E-Rechnung) beachten.
3. Keine Umsatzsteuerjahreserklärung mehr
Ab dem Veranlagungszeitraum 2024 entfällt für Kleinunternehmer die Pflicht zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung. Das reduziert den bürokratischen Aufwand für Kleinunternehmer erheblich.
Wichtig: Falls im Laufe des Jahres die Regelbesteuerung eintritt (z.B. durch Überschreiten der 100.000-Euro-Grenze), bist du ab diesem Zeitpunkt verpflichtet, eine Umsatzsteuererklärung abzugeben.
4. Erleichterungen für Neugründer
Bei Neugründungen im Jahr 2025 gilt die Umsatzgrenze von 25.000 Euro für das erste Jahr der Tätigkeit. Wenn du im Jahr der Gründung die 25.000-Euro-Grenze überschreitest, tritt die Regelbesteuerung sofort in Kraft.
Keine Umrechnung mehr: Übst du deine Tätigkeit nur für einen Teil des Kalenderjahres aus (z.B. bei einer Gründung Mitte des Jahres), entfällt die bisher notwendige Umrechnung des Umsatzes auf einen Jahreswert.
5. Vorsteuerabzug bei hohen Anfangskosten
Da Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen ausweisen, können sie auch keine Vorsteuer aus betrieblichen Ausgaben geltend machen. Bei hohen Anfangsinvestitionen (z.B. für Büroausstattung, Technik oder Waren) solltest du daher prüfen, ob ein Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung sinnvoll ist.
Beispiel:
- Du kaufst Büroausstattung und Waren für 20.000 Euro (inkl. 19% Umsatzsteuer). Die Vorsteuer beträgt 3.192 Euro.
- Wenn du die Kleinunternehmerregelung nutzt, kannst du diese Vorsteuer nicht abziehen.
- Verzichtest du auf die Kleinunternehmerregelung und nutzt die Regelbesteuerung, kannst du die 3.192 Euro Vorsteuer geltend machen.
6. Kleinunternehmerregelung für EU-weite Umsätze
Ab 2025 kannst du die Kleinunternehmerregelung auch für Umsätze in anderen EU-Mitgliedstaaten anwenden. Hierfür ist eine Registrierung beim Bundeszentralamt für Steuern erforderlich. Du erhältst dann eine „Kleinunternehmer-Identifikationsnummer“ und musst quartalsweise Umsatzmeldungen abgeben.
7. Neue Rechnungsanforderungen für Kleinunternehmer
Ab 2025 müssen Rechnungen von Kleinunternehmern folgende Mindestangaben enthalten:
- Vollständiger Name und Anschrift des Leistenden und des Leistungsempfängers
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) oder die neue Kleinunternehmer-Identifikationsnummer
- Ausstellungsdatum der Rechnung
- Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder Art und Umfang der Leistung
- Gesamtentgelt mit dem Hinweis auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer (z.B.: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“)
- Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Empfängers (wenn zutreffend)
Die Änderungen der Kleinunternehmerregelung ab 2025 bieten erweiterte Möglichkeiten, die Regelung zu nutzen, erhöhen aber auch die Anforderungen an die laufende Umsatzüberwachung. Die neue 100.000-Euro-Grenze und der sofortige Wechsel zur Regelbesteuerung bei Überschreiten dieser Grenze erfordern ein gutes Umsatzmanagement.
Für Neugründer und Unternehmer mit hohen Anfangskosten lohnt es sich, sorgfältig abzuwägen, ob der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung finanziell vorteilhafter ist. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich natürlich die Beratung durch einen Steuerberater, um die beste Entscheidung für dein Unternehmen zu treffen.
Ich möchte hier lediglich meine Meinung zu den Vor- und Nachteilen der Kleinunternehmerregelung geben. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Informationen übernehme ich allerdings keine Gewährleistung.

Vorteile der Kleinunternehmerregelung
- Weniger Bürokratie: Kein Aufwand mit der Umsatzsteuer und den damit verbundenen Voranmeldungen.
- Günstigere Preise für Endverbraucher: Da du keine Umsatzsteuer berechnest, können deine Preise für Privatkunden niedriger ausfallen.
- Überschaubar für Einsteiger: Für Anfänger in der Selbstständigkeit bietet die Regelung eine einfache Möglichkeit, sich auf das Geschäft zu konzentrieren, ohne sich mit komplexer Buchhaltung auseinanderzusetzen.
Doch wann ist die Kleinunternehmerregelung nicht sinnvoll?
Die Kleinunternehmerregelung ist jedoch nicht immer die beste Wahl. Insbesondere, wenn du zu Beginn deiner Geschäftstätigkeit hohe Ausgaben hast, kann es finanziell sinnvoller sein, auf die Regelung zu verzichten und die reguläre Umsatzbesteuerung zu wählen.
Beispiel:
Hohe Anfangsinvestitionen
Stell dir vor, du gründest ein kleines Unternehmen und hast im ersten Jahr folgende Ausgaben:
- Rechner und Technik: 2.500 Euro (inkl. 19% Umsatzsteuer)
- Büromaterial: 500 Euro (inkl. 19% Umsatzsteuer)
- Waren: 17.000 Euro (inkl. 19% Umsatzsteuer)
Insgesamt hast du Ausgaben von 20.000 Euro. Die Umsatzsteuer (Vorsteuer) darauf beträgt:
- 2.500 Euro für Technik: Vorsteuer = 398,32 Euro
- 500 Euro für Büromaterial: Vorsteuer = 79,83 Euro
- 17.000 Euro für Waren: Vorsteuer = 2.713,45 Euro
Gesamte Vorsteuer: 398,32 Euro + 79,83 Euro + 2.713,45 Euro = 3.191,60 Euro
Verkauf mit geringem Umsatz
Im ersten Jahr verkaufst du Waren für insgesamt 15.000 Euro an deine Kunden. Normalerweise müsstest du auf diesen Umsatz 19% Umsatzsteuer berechnen, also:
- 15.000 Euro x 19% = 2.850 Euro Umsatzsteuer
Wenn du nun auf die Kleinunternehmerregelung verzichtest, kannst du die Vorsteuer in Höhe von 3.191,60 Euro von der Umsatzsteuer in Höhe von 2.850 Euro abziehen.
Das bedeutet:
Vorsteuer (3.191,60 Euro) – Umsatzsteuer (2.850 Euro) = Erstattung von 341,60 Euro
Das Finanzamt würde dir in diesem Fall also 341,60 Euro zurückerstatten, weil deine Vorsteuer höher ist als die Umsatzsteuer, die du abführen müsstest.
Warum die Kleinunternehmerregelung hier ein Nachteil ist
Wenn du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst, kannst du keine Vorsteuer geltend machen. Das bedeutet, du verzichtest auf eine Erstattung von 3.191,60 Euro. Stattdessen trägst du die gesamte Umsatzsteuer auf deine Einkäufe selbst, was gerade bei hohen Anfangsinvestitionen ein finanzieller Nachteil ist.
Weitere Nachteile der Kleinunternehmerregelung
- Kein professioneller Eindruck für Geschäftskunden: Für Geschäftskunden kann es unseriös wirken, wenn du keine Umsatzsteuer ausweist. Viele Unternehmen bevorzugen es, die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend zu machen.
- Eingeschränkte Wachstumschancen: Sobald du die Umsatzgrenze von 22.000 Euro überschreitest, fällst du automatisch in die Regelbesteuerung. Das bedeutet, du musst plötzlich Umsatzsteuer berechnen, was deine Preise für Endkunden erhöht.
- Keine Vorsteuerabzüge: Jegliche Umsatzsteuer, die du für geschäftliche Einkäufe zahlst, bleibt eine Belastung für dich.
Wann lohnt sich die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung kann sinnvoll sein, wenn:
- Deine Ausgaben sehr gering sind und du keine oder nur geringe Vorsteuer geltend machen könntest.
- Du hauptsächlich Privatkunden hast, die keine Vorsteuer abziehen können.
- Dein Umsatz unter 22.000 Euro pro Jahr liegt und du nicht planst, diesen in absehbarer Zeit zu überschreiten.
- Du den bürokratischen Aufwand minimieren möchtest und die Einfachheit der Regelung schätzt.
Fazit
Die Kleinunternehmerregelung ist eine praktische Option für Gründer mit geringem Umsatz und niedrigen Ausgaben. Doch sobald du hohe Anfangsinvestitionen planst oder viele geschäftliche Ausgaben hast, kann es finanziell nachteilig sein, die Regelung in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall lohnt es sich, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten und die reguläre Umsatzsteuer zu berechnen, um von den Vorsteuerabzügen zu profitieren.
Bedenke allerdings, dass der Verzicht auf die Kleinunternehmerreglung dann bis zu 5 Jahre bindend ist.
Ich hoffe, dieser Beitrag hat dir etwas Support gegeben und du weißt jetzt besser, für welche Besteuerung du dich entscheiden willst.