Tipp 2: Ein wichtiger Schritt in Richtung Online Business: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Online Marketing Tipp 2

Ein wichtiger Schritt in Richtung Online Business: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

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Ein wichtiger Schritt in Richtung Online Business: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Der Start in die Selbstständigkeit bringt viele spannende Herausforderungen mit sich – eine davon ist die steuerliche Erfassung deines Unternehmens. Nachdem du dein Gewerbe angemeldet hast, erhältst du vom Finanzamt die Aufforderung, den sogenannten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einzureichen. Dieses Dokument ist entscheidend für deine zukünftigen Steuerpflichten und sollte mit großer Sorgfalt ausgefüllt werden. Seit dem 1. Januar 2021 gibt es eine wichtige Neuerung: Die Steuernummer für Unternehmen und selbständige Tätigkeiten muss nun elektronisch mit Hilfe des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung beantragt werden.


Natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften sind verpflichtet, innerhalb eines Monats nach der Eröffnung eines Gewerbebetriebes bzw. einer Betriebsstätte, den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ beim zuständigen Finanzamt auf elektronischem Weg zu übermitteln. Voraussetzung dafür ist die Registrierung bei ELSTER, dem Online-Portal der deutschen Steuerverwaltung. Neu ist hierbei die Möglichkeit, sich bei ELSTER mit einer einfachen Registrierung per E-Mail-Adresse anzumelden. Diese Registrierungsvariante erzeugt eine Zertifikatsdatei, die ausschließlich zur Übermittlung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung genutzt werden kann – ideal für neu gegründete Unternehmen oder Selbständige, die noch keine Steuernummer besitzen.


Im Folgenden erkläre ich dir, was der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung genau bedeutet, welche Angaben darin gemacht werden müssen und worauf du besonders achten solltest, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Aber bitte beachte: ich bin kein Steuerberater und übernehme keine Gewähr für Richtigkeit. Für detailliertere Fragen kontaktiere bitte einen Steuerberater.

Was du zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung wissen solltest



1. Allgemeine Informationen über das Unternehmen


In diesem Abschnitt gibst du grundlegende Informationen über dein Unternehmen an, darunter:

  • Name des Unternehmens: Wie dein Gewerbe offiziell heißt.
  • Rechtsform: Ob es sich um ein Einzelunternehmen, eine GbR, GmbH, UG oder eine andere Rechtsform handelt. Als Einsteiger gehörst du höchstwahrscheinlich erstmal zu den Einzelunternehmen.
  • Gewerbeanmeldung: Datum und Ort der Gewerbeanmeldung sowie die zugehörige Steuernummer, falls bereits vorhanden.


2. Persönliche Angaben des Unternehmers


Hier werden deine persönlichen Daten abgefragt:

  • Name und Anschrift: Dein vollständiger Name, Geburtsdatum, Geburtsort und deine aktuelle Adresse.
  • Steuerliche Identifikationsnummer: Deine persönliche Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), die dir vom Bundeszentralamt für Steuern zugewiesen wurde. Falls du noch keine hast oder du diese verlegt hat, kannst du diese dort erfragen.


3. Angaben zur Art der Tätigkeit


In diesem Teil des Fragebogens beschreibst du die Art der gewerblichen Tätigkeit, die du ausübst:

  • Detaillierte Beschreibung der Tätigkeit: Du musst genau angeben, welche Art von Produkten oder Dienstleistungen du anbietest. Dies ist wichtig für die Zuordnung zu den verschiedenen Steuerarten.
  • Branche und Geschäftsfeld: Hier kannst du die Branche angeben, in der du tätig bist, z.B. Einzelhandel, Dienstleistung, Handwerk, etc.


4. Angaben zum erwarteten Umsatz und Gewinn


Dieser Abschnitt erfordert eine Einschätzung deiner zukünftigen finanziellen Situation:

  • Erwarteter Umsatz im ersten Jahr: Du gibst an, wie viel Umsatz du voraussichtlich im ersten Jahr erzielen wirst. Diese Schätzung ist wichtig für die Bestimmung, ob du unter die Kleinunternehmerregelung fällst.
  • Erwarteter Gewinn: Du musst ebenfalls angeben, wie viel Gewinn du voraussichtlich erzielen wirst. Dies hilft dem Finanzamt, deine Steuerpflichten besser einzuschätzen.


Tipp zur Einschätzung: Es ist ratsam, hier eine möglichst realistische Schätzung abzugeben. Zu niedrige Schätzungen könnten später zu unerwarteten Nachzahlungen führen, während zu hohe Schätzungen unnötig hohe Vorauszahlungen nach sich ziehen können. Hier sind einige Überlegungen dazu:


Hohe Schätzung:

  • Vorteile:
  • Wenn du einen hohen Umsatz und Gewinn schätzt, zeigt dies, dass du optimistisch in Bezug auf den Erfolg deines Unternehmens bist.
  • Bei einer hohen Schätzung kann das Finanzamt eventuell vorsichtiger agieren und weniger Überraschungen bei späteren Nachzahlungen entstehen.
  • Nachteile:
  • Eine hohe Schätzung kann dazu führen, dass du von Beginn an höhere Vorauszahlungen leisten musst, sowohl für die Einkommensteuer als auch für die Gewerbesteuer und eventuell die Umsatzsteuer.


Niedrige Schätzung:

  • Vorteile:
  • Bei einer niedrigen Schätzung bleiben die initialen Steuer-Vorauszahlungen geringer, was deine Liquidität im ersten Jahr entlasten kann.
  • Wenn du den Kleinunternehmerstatus anstrebst, könnte eine niedrigere Umsatzschätzung dazu beitragen, unter der Grenze von 22.000 Euro Umsatz zu bleiben und von der Umsatzsteuerpflicht befreit zu sein.
  • Nachteile:
  • Sollte dein tatsächlicher Umsatz oder Gewinn deutlich über deiner Schätzung liegen, kann das zu Nachzahlungen führen, die eventuell deine Finanzen belasten.
  • Bei einer zu niedrigen Schätzung könnte das Finanzamt misstrauisch werden und genauere Prüfungen vornehmen.


Eine realistische Schätzung ist der beste Weg. Versuche, eine möglichst genaue Einschätzung deiner Umsätze und Gewinne abzugeben, basierend auf deinem Businessplan bzw. Rentabilitätsplan und Marktanalysen. Es ist besser, ehrlich und realistisch zu sein, um späteren Überraschungen vorzubeugen. Falls du unsicher bist, wie du diese Schätzung vornehmen sollst, könnte ein Gespräch mit einem Steuerberater hilfreich sein, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.


Mehr Informationen zum Businessplan und Rentabilitätsplan findest du unter Tipp 7.

Wenn du mehr Informationen zu Umsatz vs. Gewinn benötigst, schaue bitte unter Tipp 6 nach.


5. Umsatzsteuerliche Behandlung


Hier entscheidest du, ob du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchtest:

  • Kleinunternehmerregelung: Wenn dein voraussichtlicher Umsatz im ersten Jahr unter 22.000 Euro liegt und im Folgejahr voraussichtlich unter 50.000 Euro, kannst du wählen, ob du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchtest. Wenn ja, bist du von der Umsatzsteuerpflicht befreit, darfst dafür aber auch keine Vorsteuer abziehen.
  • Regelbesteuerung: Falls du dich gegen die Kleinunternehmerregelung entscheidest oder dein Umsatz darüber liegt, musst du regelmäßig Umsatzsteuererklärungen abgeben und Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.


Einen interessanten Blogbeitrag über Kleinunternehmer vs. Regelbesteuerung findest du in meinem Tipp 9.


6. Angaben zu Mitarbeitern


Falls du Mitarbeiter beschäftigst, musst du dies ebenfalls angeben:

  • Anzahl der Mitarbeiter: Wie viele Personen du beschäftigst.
  • Art der Beschäftigung: Ob es sich um Vollzeit-, Teilzeit- oder geringfügig Beschäftigte handelt.
  • Lohnsteuerliche Anmeldung: Wenn du Mitarbeiter hast, musst du Lohnsteuer anmelden und abführen.


7. Bankverbindung


Hier gibst du die Bankverbindung an, über die spätere Steuerzahlungen abgewickelt werden:

  • Kontoverbindung: IBAN und BIC deines Geschäftskontos, das du für steuerliche Zwecke verwenden möchtest. Ob du tatsächlich ein Geschäftskonto benötigst oder ein ganz normales Girokonto nutzen darfst, hängt von mehreren Faktoren ab. Mehr dazu im Tipp 3.


8. Steuerliche Veranlagung


In diesem Abschnitt legst du fest, wie du steuerlich veranlagt werden möchtest:

  • Einkommensteuer: Deine Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb werden in deiner persönlichen Einkommensteuererklärung berücksichtigt.
  • Gewerbesteuer: Sobald dein Gewinn eine bestimmte Grenze überschreitet, bist du gewerbesteuerpflichtig.
  • Umsatzsteuer: Regelungen zur Umsatzsteuerpflicht (falls nicht Kleinunternehmer).


Mehr Informationen zu den unterschiedlichen Besteuerungen erfährst du im Tipp 5.


9. Fristen und Abgabepflichten


  • Abgabe von Steuererklärungen: Abhängig von der Höhe deines Umsatzes und Gewinns wirst du verpflichtet sein, regelmäßig Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Einkommensteuer- und Gewerbesteuererklärungen abzugeben.



10. Sonstige Angaben


Je nach Geschäftsmodell und Branche könnten noch weitere spezifische Angaben erforderlich sein, wie z.B. Informationen zu ausländischen Geschäftspartnern oder zu besonderen Steuerbefreiungen. Das ist allerdings schon sehr speziell und wenn du soweit bist, solltest du dir eh Gedanken über einen Steuerberater machen.


Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist ein zentrales Dokument für die steuerliche Behandlung deines neuen Unternehmens. Er bestimmt, welche Steuerarten und Abgaben für dich relevant sind und wie das Finanzamt deine steuerlichen Verpflichtungen überwacht. Es ist wichtig, den Fragebogen sorgfältig und wahrheitsgemäß auszufüllen, um späteren Problemen mit dem Finanzamt vorzubeugen. Wenn du unsicher bist, welche Angaben gemacht werden müssen, kann es sinnvoll sein, einen Steuerberater hinzuzuziehen oder direkt auch bei der Finanzamt Hotline anzurufen.

Download des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung


Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Download

Häufig gestellte Fragen zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Wie erhält man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung?

  • Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung wird benötigt, wenn man eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit in Deutschland aufnimmt. Er ist beim zuständigen Finanzamt erhältlich. Dies kann persönlich, telefonisch oder online erfolgen. Viele Finanzämter ermöglichen es auch, den Fragebogen über ihre Website oder über das Portal „Mein ELSTER“ herunterzuladen. Auf diesem Weg lässt sich der Fragebogen digital ausfüllen und direkt übermitteln.

Wann muss der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung abgegeben werden?

  • Nach der Aufnahme einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit ist es erforderlich, den Fragebogen innerhalb von vier Wochen bei dem Finanzamt einzureichen. Diese Frist kann wichtig sein, um Verzögerungen bei der steuerlichen Registrierung zu vermeiden. Es ist ratsam, sich direkt beim Finanzamt nach spezifischen Fristen zu erkundigen, da diese lokal unterschiedlich sein können.

Was passiert, wenn der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu spät abgegeben wird?

  • Eine verspätete Abgabe kann zu Verzögerungen bei der Zuteilung der Steuernummer und anderen wichtigen Dokumenten wie der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer führen. Dies kann die geschäftliche Tätigkeit beeinträchtigen, da beispielsweise Rechnungen ohne gültige Steuernummer steuerrechtlich problematisch sein können. Zusätzlich könnten Bußgelder vom Finanzamt verhängt werden. Daher ist es wichtig, proaktiv zu handeln und das Finanzamt über eventuelle Verzögerungen zu informieren.

Welche Informationen und Dokumente muss man für den Fragebogen bereitstellen?

  • Der Fragebogen erfordert detaillierte Angaben zur Person, zur Art der Tätigkeit und, falls vorhanden, zu Geschäftspartnern und Gesellschaftern. Es wird auch nach der Rechtsform des Unternehmens, den erwarteten Umsätzen und Gewinnen sowie nach Bankverbindungen gefragt. Es ist wichtig, alle Angaben korrekt und vollständig zu machen, um Probleme mit der steuerlichen Erfassung zu vermeiden.

Kann man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch abgeben?

  • Ja, in vielen Bundesländern ist es möglich und auch empfohlen, den Fragebogen elektronisch über das Portal „Mein ELSTER“ einzureichen. Diese Methode ist effizient, da sie eine schnellere Verarbeitung ermöglicht und man eine Bestätigung über die Einreichung erhält.

Was sollte man tun, wenn sich die Angaben nach der Abgabe des Fragebogens ändern?

  • Jede Änderung in den Geschäftsdaten oder persönlichen Informationen sollte unverzüglich dem Finanzamt gemeldet werden. Dies umfasst Änderungen in der Geschäftsadresse, bei den Gesellschaftern oder bei der Bankverbindung. Solche Änderungen sind relevant für die steuerliche Bewertung und können Einfluss auf die Steuerlast haben.

Braucht man eine Steuerberatung für den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung?

  • Für einfache Fälle ist eine Steuerberatung nicht unbedingt notwendig, jedoch kann sie sehr hilfreich sein, insbesondere bei komplexeren Geschäftsmodellen oder wenn man sich unsicher ist, welche Angaben erforderlich sind. Ein Steuerberater kann nicht nur beim Ausfüllen des Fragebogens helfen, sondern auch langfristig Unterstützung bei der steuerlichen Planung und Optimierung bieten.

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung PDF

  • Dieser Fragebogen kann in PDF-Format von der Website des Finanzamtes oder über das Portal "Mein ELSTER" heruntergeladen werden. Er dient dazu, alle notwendigen steuerlichen Informationen von neuen Steuerpflichtigen zu erfassen.

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Kleingewerbe

  • Auch Kleingewerbetreibende müssen diesen Fragebogen ausfüllen, wenn sie ihre Tätigkeit aufnehmen. Der Fragebogen erfasst wichtige Informationen für die steuerliche Registrierung und die Zuweisung der Steuernummer.

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Freiberufler

  • Freiberufler müssen ebenfalls den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Der Prozess ähnelt dem für Gewerbetreibende, allerdings sind spezifische Angaben zu der freiberuflichen Tätigkeit erforderlich.

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen

  • Einzelunternehmer müssen den Fragebogen ausfüllen, um ihr Unternehmen beim Finanzamt zu registrieren. Dieser Fragebogen hilft dem Finanzamt, die steuerlichen Pflichten entsprechend der Geschäftsaktivität festzulegen.

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung PDF zum Ausfüllen am Computer

  • Viele Finanzämter bieten eine digitale Version des Fragebogens an, die direkt am Computer ausgefüllt und anschließend ausgedruckt oder elektronisch eingereicht werden kann. Diese Option vereinfacht die Abgabe und sichert eine präzise Übermittlung der Daten.

ELSTER Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

  • Über das ELSTER-Portal kann der Fragebogen digital ausgefüllt und direkt an das Finanzamt übermittelt werden. Dieses Vorgehen ist besonders effizient, da es die Bearbeitungszeit verkürzen kann und automatisch eine Bestätigung über die Einreichung generiert wird.


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