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Ein wichtiger Schritt in Richtung Online Business: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

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Ein wichtiger Schritt in Richtung Online Business: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Der Start in die Selbstständigkeit bringt viele spannende Herausforderungen mit sich – eine davon ist die steuerliche Erfassung deines Unternehmens. Nachdem du dein Gewerbe angemeldet hast, erhältst du vom Finanzamt die Aufforderung, den sogenannten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einzureichen. Dieses Dokument ist entscheidend für deine zukünftigen Steuerpflichten und sollte mit großer Sorgfalt ausgefüllt werden. Seit dem 1. Januar 2021 gibt es eine wichtige Neuerung: Die Steuernummer für Unternehmen und selbständige Tätigkeiten muss nun elektronisch mit Hilfe des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung beantragt werden.


Natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften sind verpflichtet, innerhalb eines Monats nach der Eröffnung eines Gewerbebetriebes bzw. einer Betriebsstätte, den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ beim zuständigen Finanzamt auf elektronischem Weg zu übermitteln. Voraussetzung dafür ist die Registrierung bei ELSTER, dem Online-Portal der deutschen Steuerverwaltung. Neu ist hierbei die Möglichkeit, sich bei ELSTER mit einer einfachen Registrierung per E-Mail-Adresse anzumelden. Diese Registrierungsvariante erzeugt eine Zertifikatsdatei, die ausschließlich zur Übermittlung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung genutzt werden kann – ideal für neu gegründete Unternehmen oder Selbständige, die noch keine Steuernummer besitzen.


Im Folgenden erkläre ich dir, was der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung genau bedeutet, welche Angaben darin gemacht werden müssen und worauf du besonders achten solltest, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Aber bitte beachte: ich bin kein Steuerberater und übernehme keine Gewähr für Richtigkeit. Für detailliertere Fragen kontaktiere bitte einen Steuerberater.

Was du zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung wissen solltest



1. Allgemeine Informationen über das Unternehmen


In diesem Abschnitt gibst du grundlegende Informationen über dein Unternehmen an, darunter:

  • Name des Unternehmens: Wie dein Gewerbe offiziell heißt.
  • Rechtsform: Ob es sich um ein Einzelunternehmen, eine GbR, GmbH, UG oder eine andere Rechtsform handelt. Als Einsteiger gehörst du höchstwahrscheinlich erstmal zu den Einzelunternehmen.
  • Gewerbeanmeldung: Datum und Ort der Gewerbeanmeldung sowie die zugehörige Steuernummer, falls bereits vorhanden.


2. Persönliche Angaben des Unternehmers


Hier werden deine persönlichen Daten abgefragt:

  • Name und Anschrift: Dein vollständiger Name, Geburtsdatum, Geburtsort und deine aktuelle Adresse.
  • Steuerliche Identifikationsnummer: Deine persönliche Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), die dir vom Bundeszentralamt für Steuern zugewiesen wurde. Falls du noch keine hast oder du diese verlegt hat, kannst du diese dort erfragen.


3. Angaben zur Art der Tätigkeit


In diesem Teil des Fragebogens beschreibst du die Art der gewerblichen Tätigkeit, die du ausübst:

  • Detaillierte Beschreibung der Tätigkeit: Du musst genau angeben, welche Art von Produkten oder Dienstleistungen du anbietest. Dies ist wichtig für die Zuordnung zu den verschiedenen Steuerarten.
  • Branche und Geschäftsfeld: Hier kannst du die Branche angeben, in der du tätig bist, z.B. Einzelhandel, Dienstleistung, Handwerk, etc.


4. Angaben zum erwarteten Umsatz und Gewinn


Dieser Abschnitt erfordert eine Einschätzung deiner zukünftigen finanziellen Situation:

  • Erwarteter Umsatz im ersten Jahr: Du gibst an, wie viel Umsatz du voraussichtlich im ersten Jahr erzielen wirst. Diese Schätzung ist wichtig für die Bestimmung, ob du unter die Kleinunternehmerregelung fällst.
  • Erwarteter Gewinn: Du musst ebenfalls angeben, wie viel Gewinn du voraussichtlich erzielen wirst. Dies hilft dem Finanzamt, deine Steuerpflichten besser einzuschätzen.


Tipp zur Einschätzung: Es ist ratsam, hier eine möglichst realistische Schätzung abzugeben. Zu niedrige Schätzungen könnten später zu unerwarteten Nachzahlungen führen, während zu hohe Schätzungen unnötig hohe Vorauszahlungen nach sich ziehen können. Hier sind einige Überlegungen dazu:


Hohe Schätzung:

  • Vorteile:
  • Wenn du einen hohen Umsatz und Gewinn schätzt, zeigt dies, dass du optimistisch in Bezug auf den Erfolg deines Unternehmens bist.
  • Bei einer hohen Schätzung kann das Finanzamt eventuell vorsichtiger agieren und weniger Überraschungen bei späteren Nachzahlungen entstehen.
  • Nachteile:
  • Eine hohe Schätzung kann dazu führen, dass du von Beginn an höhere Vorauszahlungen leisten musst, sowohl für die Einkommensteuer als auch für die Gewerbesteuer und eventuell die Umsatzsteuer.


Niedrige Schätzung:

  • Vorteile:
  • Bei einer niedrigen Schätzung bleiben die initialen Steuer-Vorauszahlungen geringer, was deine Liquidität im ersten Jahr entlasten kann.
  • Wenn du den Kleinunternehmerstatus anstrebst, könnte eine niedrigere Umsatzschätzung dazu beitragen, unter der Grenze von 22.000 Euro Umsatz zu bleiben und von der Umsatzsteuerpflicht befreit zu sein.
  • Nachteile:
  • Sollte dein tatsächlicher Umsatz oder Gewinn deutlich über deiner Schätzung liegen, kann das zu Nachzahlungen führen, die eventuell deine Finanzen belasten.
  • Bei einer zu niedrigen Schätzung könnte das Finanzamt misstrauisch werden und genauere Prüfungen vornehmen.


Eine realistische Schätzung ist der beste Weg. Versuche, eine möglichst genaue Einschätzung deiner Umsätze und Gewinne abzugeben, basierend auf deinem Businessplan bzw. Rentabilitätsplan und Marktanalysen. Es ist besser, ehrlich und realistisch zu sein, um späteren Überraschungen vorzubeugen. Falls du unsicher bist, wie du diese Schätzung vornehmen sollst, könnte ein Gespräch mit einem Steuerberater hilfreich sein, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.


Mehr Informationen zum Businessplan und Rentabilitätsplan findest du unter Tipp 7.

Wenn du mehr Informationen zu Umsatz vs. Gewinn benötigst, schaue bitte unter Tipp 6 nach.


5. Umsatzsteuerliche Behandlung


Hier entscheidest du, ob du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchtest:

  • Kleinunternehmerregelung: Wenn dein voraussichtlicher Umsatz im ersten Jahr unter 22.000 Euro liegt und im Folgejahr voraussichtlich unter 50.000 Euro, kannst du wählen, ob du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchtest. Wenn ja, bist du von der Umsatzsteuerpflicht befreit, darfst dafür aber auch keine Vorsteuer abziehen.
  • Regelbesteuerung: Falls du dich gegen die Kleinunternehmerregelung entscheidest oder dein Umsatz darüber liegt, musst du regelmäßig Umsatzsteuererklärungen abgeben und Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.


Einen interessanten Blogbeitrag über Kleinunternehmer vs. Regelbesteuerung findest du in meinem Tipp 9.


6. Angaben zu Mitarbeitern


Falls du Mitarbeiter beschäftigst, musst du dies ebenfalls angeben:

  • Anzahl der Mitarbeiter: Wie viele Personen du beschäftigst.
  • Art der Beschäftigung: Ob es sich um Vollzeit-, Teilzeit- oder geringfügig Beschäftigte handelt.
  • Lohnsteuerliche Anmeldung: Wenn du Mitarbeiter hast, musst du Lohnsteuer anmelden und abführen.


7. Bankverbindung


Hier gibst du die Bankverbindung an, über die spätere Steuerzahlungen abgewickelt werden:

  • Kontoverbindung: IBAN und BIC deines Geschäftskontos, das du für steuerliche Zwecke verwenden möchtest. Ob du tatsächlich ein Geschäftskonto benötigst oder ein ganz normales Girokonto nutzen darfst, hängt von mehreren Faktoren ab. Mehr dazu im Tipp 3.


8. Steuerliche Veranlagung


In diesem Abschnitt legst du fest, wie du steuerlich veranlagt werden möchtest:

  • Einkommensteuer: Deine Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb werden in deiner persönlichen Einkommensteuererklärung berücksichtigt.
  • Gewerbesteuer: Sobald dein Gewinn eine bestimmte Grenze überschreitet, bist du gewerbesteuerpflichtig.
  • Umsatzsteuer: Regelungen zur Umsatzsteuerpflicht (falls nicht Kleinunternehmer).


Mehr Informationen zu den unterschiedlichen Besteuerungen erfährst du im Tipp 5.


9. Fristen und Abgabepflichten


  • Abgabe von Steuererklärungen: Abhängig von der Höhe deines Umsatzes und Gewinns wirst du verpflichtet sein, regelmäßig Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Einkommensteuer- und Gewerbesteuererklärungen abzugeben.



10. Sonstige Angaben


Je nach Geschäftsmodell und Branche könnten noch weitere spezifische Angaben erforderlich sein, wie z.B. Informationen zu ausländischen Geschäftspartnern oder zu besonderen Steuerbefreiungen. Das ist allerdings schon sehr speziell und wenn du soweit bist, solltest du dir eh Gedanken über einen Steuerberater machen.


Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist ein zentrales Dokument für die steuerliche Behandlung deines neuen Unternehmens. Er bestimmt, welche Steuerarten und Abgaben für dich relevant sind und wie das Finanzamt deine steuerlichen Verpflichtungen überwacht. Es ist wichtig, den Fragebogen sorgfältig und wahrheitsgemäß auszufüllen, um späteren Problemen mit dem Finanzamt vorzubeugen. Wenn du unsicher bist, welche Angaben gemacht werden müssen, kann es sinnvoll sein, einen Steuerberater hinzuzuziehen oder direkt auch bei der Finanzamt Hotline anzurufen.

Download des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung


Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Download

Häufig gestellte Fragen zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

1. Wie erhält man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung?
Wenn du ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit aufnimmst, verlangt das Finanzamt von dir den sogenannten steuerlichen Erfassungsbogen. Du kannst ihn auf mehreren Wegen erhalten:

  • am einfachsten über das offizielle ELSTER-Portal (elster.de),
  • alternativ telefonisch oder persönlich bei deinem Finanzamt,
  • in vielen Fällen auch über die Website deines Bundeslandes.
    Über ELSTER kannst du den Fragebogen nicht nur herunterladen, sondern auch direkt digital ausfüllen und elektronisch übermitteln. Das spart Zeit und du bekommst oft schneller eine Rückmeldung – inklusive Empfangsbestätigung.


2. Wann muss der Fragebogen beim Finanzamt abgegeben werden?
Der steuerliche Erfassungsbogen sollte spätestens vier Wochen nach Aufnahme deiner selbstständigen Tätigkeit beim Finanzamt eingehen. Diese Frist ist gesetzlich nicht exakt geregelt, aber wird von den Finanzbehörden als Standard angesehen.
Tipp: Wenn du zuerst dein Gewerbe anmeldest, wird das Finanzamt automatisch informiert und schickt dir den Link oder ein Schreiben mit Aufforderung zur Abgabe. Warte aber nicht zu lange – ohne Steuernummer darfst du keine Rechnungen ausstellen.


3. Was passiert, wenn man den Fragebogen zu spät abgibt?
Reichst du den Bogen verspätet ein, kann das zu mehreren Problemen führen:

  • Verzögerungen bei der Zuteilung deiner Steuernummer
  • Probleme bei der Geschäftseröffnung (z. B. Shop, Bankkonto, Rechnungen)
  • Bußgeld wegen Verletzung der Mitwirkungspflicht
    In der Praxis reagieren die meisten Finanzämter kulant – aber verlasse dich nicht darauf. Wenn du merkst, dass du es nicht rechtzeitig schaffst, ruf vorher an und informiere dich über eine mögliche Fristverlängerung.


4. Welche Informationen muss man im Fragebogen angeben?
Der Fragebogen ist umfangreich – du brauchst:

  • deine persönlichen Daten (Name, Adresse, Steuernummer, Kontaktdaten),
  • Angaben zur Tätigkeit (z. B. „Online-Verkauf von digitalen Produkten via Etsy“),
  • geschätzte Umsätze und Gewinne,
  • Bankverbindung für Steuererstattungen,
  • Infos zur Kleinunternehmerregelung,
  • ggf. Angaben zu Mitgesellschaftern oder Mitarbeitern.
    Besonders wichtig: Die Tätigkeitsbeschreibung sollte so konkret wie möglich sein. Vage Angaben wie „Online-Business“ oder „Social Media“ reichen nicht aus.


5. Kann man den Fragebogen online ausfüllen und einreichen?
Ja – und das wird auch empfohlen. Das ELSTER-Portal bietet dir die Möglichkeit, den gesamten Bogen digital auszufüllen, zu speichern, abzugeben und sogar zu korrigieren.
Dafür benötigst du ein ELSTER-Benutzerkonto, das du kostenlos erstellen kannst. Die Vorteile:

  • schnellere Bearbeitung durch das Finanzamt,
  • automatische Eingangsbestätigung,
  • weniger Papierkram.
    Papierformulare sind weiterhin möglich, aber die digitale Abwicklung ist deutlich effizienter.


6. Was sollte man tun, wenn sich nachträglich Angaben ändern?
Wenn sich nach der Abgabe des steuerlichen Erfassungsbogens Änderungen ergeben – z. B. bei deiner Adresse, Bankverbindung, der Art deiner Tätigkeit oder deiner Unternehmensform – musst du das dem Finanzamt umgehend mitteilen.
Du kannst die Änderungen schriftlich per Post einreichen oder – deutlich schneller – über das ELSTER-Portal melden. Besonders wichtig ist das bei Änderungen, die deine steuerliche Einstufung oder die Zuständigkeit betreffen, z. B. bei einem Umzug oder Wechsel von freiberuflich zu gewerblich. Je aktueller deine Angaben beim Finanzamt sind, desto reibungsloser läuft später deine Steuererklärung.


7. Braucht man eine Steuerberatung für den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung?
Für viele Gründer:innen ist der Fragebogen gut verständlich und ohne Steuerberatung auszufüllen – besonders bei einfachen Geschäftsmodellen, wie dem Verkauf über Etsy oder das Schreiben auf freiberuflicher Basis.
Doch sobald deine Tätigkeit komplexer wird (z. B. internationale Kunden, Mischformen von Gewerbe und Freiberuf, Nutzung der Regelbesteuerung statt Kleinunternehmerregelung), lohnt sich ein:e Steuerberater:in. Sie oder er kann dir helfen, alle Angaben korrekt zu machen, steuerliche Vorteile zu nutzen und spätere Probleme zu vermeiden.


8. Wo findet man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung als PDF?
Einige Finanzämter bieten nach wie vor PDF-Versionen des Erfassungsbogens auf ihren Websites an – meist auf den Seiten der Landesfinanzverwaltungen. Diese kannst du am Computer ausfüllen, ausdrucken und per Post einsenden.
Empfohlen wird jedoch klar die elektronische Abgabe über
Mein ELSTER. Diese digitale Variante ist nicht nur schneller, sondern du bekommst auch direkt eine Eingangsbestätigung und kannst später jederzeit darauf zugreifen. Zudem sinkt das Risiko von Übertragungs- oder Eingabefehlern.


9. Müssen auch Kleingewerbetreibende den Fragebogen ausfüllen?
Ja, unbedingt. Auch wenn du als Kleinunternehmer:in startest und wenig Umsatz erwartest, bist du verpflichtet, den Fragebogen vollständig auszufüllen und dem Finanzamt zu übermitteln.
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG wird im Erfassungsbogen explizit abgefragt – du musst sie dort ankreuzen, wenn du darauf verzichten willst, Umsatzsteuer auszuweisen. Sie befreit dich nicht von der Pflicht zur steuerlichen Registrierung, sondern betrifft nur die Umsatzsteuer.


10. Gibt es einen Unterschied für Freiberufler beim Ausfüllen des Erfassungsbogens?
Ja, Freiberufler:innen müssen sich nicht beim Gewerbeamt anmelden, sondern direkt über den steuerlichen Erfassungsbogen beim Finanzamt registrieren. Wichtig ist, dass du deine Tätigkeit korrekt als freiberuflich deklarierst – also z. B. als Texter:in, Berater:in, Dozent:in oder Therapeut:in.
In der Praxis bedeutet das: Du füllst denselben Erfassungsbogen aus wie Gewerbetreibende, kreuzt jedoch „freiberufliche Tätigkeit“ an und gibst deine Branche konkret an. Der Vorteil: Du bist in der Regel nicht gewerbesteuerpflichtig und sparst dir die Gewerbeanmeldung.


11. Müssen auch Studierende oder Angestellte mit Nebentätigkeit den Erfassungsbogen abgeben?
Ja – sobald du eine
selbstständige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht aufnimmst, bist du verpflichtet, den steuerlichen Erfassungsbogen auszufüllen – unabhängig davon, ob du studierst, angestellt bist oder bereits ein Einkommen beziehst.
Beispiel: Wenn du neben deinem Studium einen Etsy-Shop eröffnest oder freiberuflich Texte schreibst, zählt das als steuerpflichtige Tätigkeit. Auch geringe Einnahmen oder ein Kleingewerbe entbinden dich nicht von dieser Pflicht. Das Finanzamt benötigt den Bogen, um deine neue Tätigkeit steuerlich korrekt einzuordnen.


12. Muss ich den Fragebogen auch ausfüllen, wenn ich keine Gewerbeanmeldung habe?
Ja, in bestimmten Fällen.
Freiberufler:innen müssen kein Gewerbe anmelden, aber trotzdem den Erfassungsbogen abgeben. Auch Personen, die sich z. B. im Rahmen eines Nebenerwerbs selbstständig machen (z. B. mit Coaching, künstlerischer Arbeit oder Blogging), sind steuerlich erfassungspflichtig.
Entscheidend ist, ob du
selbstständig arbeitest und Einnahmen erzielst – unabhängig von der Gewerbeanmeldung. Auch wer ein Gewerbe bereits abgemeldet hat, aber weiterhin freiberuflich tätig bleibt, muss einen neuen Erfassungsbogen einreichen.


13. Kann ich den steuerlichen Erfassungsbogen auch ohne ELSTER-Konto einreichen?
Grundsätzlich ja – du kannst den Bogen auch ausdrucken und
per Post ans Finanzamt senden. Einige Ämter bieten zudem eine persönliche Abgabe vor Ort an.
Allerdings ist das
ELSTER-Portal der empfohlene Weg: Du kannst den Fragebogen dort online ausfüllen, elektronisch signieren und direkt abschicken. Der Vorteil: Du bekommst eine sofortige Bestätigung, sparst Porto und die Bearbeitung läuft meist schneller. Falls du noch kein ELSTER-Konto hast, solltest du es frühzeitig beantragen – die Einrichtung kann ein paar Tage dauern.


14. Was passiert nach der Abgabe des steuerlichen Erfassungsbogens?
Sobald du den Bogen eingereicht hast, prüft das Finanzamt deine Angaben und legt ein Steuerkonto für dich an. Danach erhältst du per Post deine
neue Steuernummer – diese brauchst du, um gültige Rechnungen schreiben zu dürfen.
Wenn du umsatzsteuerpflichtig bist (z. B. weil du die Kleinunternehmerregelung nicht nutzt), bekommst du außerdem eine
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). Diese ist insbesondere für Geschäftsbeziehungen innerhalb der EU relevant. Die Bearbeitung dauert in der Regel 1–3 Wochen – in Stoßzeiten auch länger.


15. Wie lange dauert die Bearbeitung beim Finanzamt?
Je nach Bundesland und Auslastung des Finanzamts dauert die Bearbeitung des steuerlichen Erfassungsbogens meist
1 bis 3 Wochen. In Gründungs-Hochzeiten (z. B. zu Jahresbeginn oder vor Steuerfristen) kann es auch mal 4 Wochen dauern.
Wenn du den Bogen
digital über ELSTER abgibst, geht es in der Regel schneller. Du bekommst dort auch eine sofortige Eingangsbestätigung. Sollte nach 3 Wochen noch keine Rückmeldung erfolgen, lohnt sich ein kurzer Anruf beim Finanzamt – manchmal hängen Vorgänge einfach „in der Warteschleife“.


16. Welche Fehler sollte man beim Ausfüllen des Erfassungsbogens vermeiden?
Zu den häufigsten Fehlern gehört eine
zu vage oder unklare Tätigkeitsbeschreibung. Angaben wie „Online-Business“ oder „Social Media“ reichen nicht – beschreibe deine Tätigkeit konkret, z. B. „Verkauf von digitalem Grafikdesign über Etsy“ oder „freiberufliches Lektorat für wissenschaftliche Texte“.
Ein weiterer häufiger Fehler: falsche Einschätzung des Umsatzes. Hier musst du keine exakten Zahlen liefern, aber realistische Schätzwerte angeben. Auch das falsche Ankreuzen bei der Kleinunternehmerregelung führt oft zu unnötigen Rückfragen. Nimm dir ausreichend Zeit oder lasse im Zweifel einen Steuerprofi draufschauen.


17. Was bedeutet die Frage nach der Gewinnerzielungsabsicht?
Mit dieser Frage möchte das Finanzamt wissen, ob du deine Tätigkeit dauerhaft und mit dem Ziel betreibst, einen Gewinn zu erzielen. Sobald diese
Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, gilt deine Tätigkeit als steuerpflichtig – unabhängig davon, ob du tatsächlich sofort Einnahmen hast.
Wenn du z. B. regelmäßig Produkte online anbietest, einen Shop aufbaust oder Werbung auf deinem Blog schaltest, liegt diese Absicht fast immer vor. Nur wer eine reine Liebhaberei ohne jegliche kommerzielle Ausrichtung betreibt (z. B. privates Basteln), ist davon ausgenommen.



18. Kann ich mehrere Tätigkeiten im steuerlichen Erfassungsbogen angeben?
Ja, das ist nicht nur erlaubt, sondern auch sinnvoll –
wenn du mehrere Einnahmequellen hast. Du solltest jede relevante Tätigkeit einzeln aufführen, z. B. „freiberufliche Texterin“ und „Verkauf von Print-on-Demand-Produkten über Shopify“.
Wichtig: Achte darauf, jede Tätigkeit realistisch zu beschreiben und die voraussichtlichen Einnahmen getrennt zu schätzen. Das Finanzamt nutzt diese Angaben zur Einstufung, ob du z. B. zur Umsatzsteuer verpflichtet bist oder welche Steuervorauszahlungen fällig werden.


19. Wie wird entschieden, ob ich umsatzsteuerpflichtig bin?
Ob du umsatzsteuerpflichtig bist, hängt davon ab, ob du die
Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG nutzt. Diese befreit dich von der Pflicht, Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen auszuweisen – du darfst dann allerdings auch keine Vorsteuer geltend machen.
Seit dem
1. Januar 2025 gelten folgende Umsatzgrenzen:

  • Umsatz im Vorjahr (2024): maximal 25.000 € netto
  • Umsatz im laufenden Jahr (2025): voraussichtlich nicht über 100.000 € netto
    Solange du beide Bedingungen erfüllst und die Kleinunternehmerregelung im steuerlichen Erfassungsbogen ankreuzt, bist du von der Umsatzsteuer befreit.
    Wichtig: Überschreitest du im laufenden Jahr die Grenze von 100.000 €, endet die Kleinunternehmerregelung automatisch und sofort – ab dann musst du Umsatzsteuer berechnen, ausweisen und an das Finanzamt abführen.


20. Was tun, wenn ich den Erfassungsbogen falsch ausgefüllt habe?
Fehler passieren – wichtig ist, dass du sie
schnell korrigierst. Du kannst dich dazu direkt an dein Finanzamt wenden – telefonisch oder per ELSTER-Nachricht. In der Regel genügt es, die fehlerhafte Angabe formlos richtigzustellen.
Beispiel: Wenn du dich versehentlich für die Umsatzsteuerpflicht entschieden hast, kannst du das innerhalb der Abgabefrist ändern. Auch bei falschen Umsatzerwartungen oder Tätigkeitsbeschreibungen hilft dir das Finanzamt weiter – je früher du dich meldest, desto unkomplizierter die Korrektur.


Empfehlenswerte Bücher zum Thema Steuern

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Empfehlenswerte Bücher zum Thema Gründung und Selbstständigkeit

Hier sind einige empfehlenswerte Bücher zum Thema Gründung und Selbstständigkeit:


  • Die ersten vier Bücher: Über Amazon erhältlich und bieten umfassende Anleitungen zu Themen wie Businessplanung, Marketing und Finanzierung für Gründer und Selbstständige.
  • Die letzten beiden Bücher: Über Digistore erhältlich und kostenlos verfügbar. Diese bieten praxisnahe Tipps für Einsteiger und fokussieren auf die ersten Schritte in die Selbstständigkeit.


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