Online Marketing Tipp 51

Du hast ein Gewerbe angemeldet – aber nichts verdient. Musst du trotzdem eine Steuererklärung abgeben?

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Du hast ein Gewerbe angemeldet, vielleicht mit großen Plänen, vielleicht auch erstmal auf „Testlauf“. Doch dann kam alles anders: Keine Verkäufe, keine Kunden, keine Einnahmen. Jetzt fragst du dich: Muss ich trotzdem eine Steuererklärung abgeben, obwohl ich keinen Cent verdient habe?


Die kurze Antwort lautet: Ja. Aber keine Sorge – ich zeige dir ganz genau, was das für dich bedeutet und was du jetzt tun solltest, damit du beim Finanzamt keine Probleme bekommst.

Du hast ein Gewerbe angemeldet – aber nichts verdient. Musst du trotzdem eine Steuererklärung abgeben?

🧾 Warum du auch ohne Umsatz eine Steuererklärung abgeben musst


Sobald du ein Gewerbe anmeldest, bist du steuerlich erfasst. Das heißt, das Finanzamt „rechnet“ damit, dass du am Jahresende auch meldest, was du eingenommen und ausgegeben hast – selbst wenn das 0 Euro sind.
Das nennt man im Fachjargon eine Nullmeldung.


Diese Meldung ist wichtig, damit das Finanzamt weiß:


"Ich war aktiv gemeldet – aber es ist einfach nichts passiert."


Wenn du nichts abgibst, geht das Finanzamt nicht automatisch davon aus, dass du keine Umsätze hattest. Es schätzt im schlimmsten Fall Einnahmen – und dann bekommst du Steuerbescheide über fiktive Beträge, die du eigentlich gar nicht verdient hast.

✅ Was du als Gewerbetreibender mit Kleinunternehmerregelung abgeben musst (auch bei 0 € Umsatz)


1. Einnahmenüberschuss Rechnung (EÜR)


Das ist die einfachste Art der Gewinnermittlung. Du trägst ein:

  • Einnahmen: 0 €
  • Ausgaben: 0 €
  • Ergebnis: 0 € Gewinn

Die EÜR kannst du kostenlos und elektronisch über ELSTER beim Finanzamt einreichen.


2. Anlage G zur Einkommensteuererklärung


Die Anlage G ist der Teil der Einkommensteuererklärung, in dem du gewerbliche Einkünfte angibst.

Auch wenn du nichts verdient hast, musst du das dort eintragen – mit dem Hinweis auf 0 € Gewinn.
Denn: Das Finanzamt erwartet einen Eintrag, weil du ja ein Gewerbe angemeldet hast.


💡 Tipp: Du reichst also deine Einkommensteuererklärung wie gewohnt ein – aber ergänzt sie um die Anlage G (und ggf. die EÜR als Anlage oder ELSTER-Datei).

Steuererklärung abgeben als Kleinunternehmer auch bei Null Euro Umsatz

❌ Keine Umsatzsteuererklärung als Unternehmer mit Kleinunternehmerregelung – stimmt das?


Ja, aber nur unter einer Bedingung:
Wenn du dich bei der steuerlichen Erfassung für die Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) entschieden hast, bist du von der Umsatzsteuer befreit – und musst grundsätzlich keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen oder -Erklärungen abgeben.


Aber: Das gilt nur, wenn du auch keine Leistungen aus dem Ausland erhalten hast – z. B. von Plattformen wie:

  • TikTok (z. B. Creator Fund, Ads)
  • Pinterest Ads
  • Etsy (Gebühren)
  • Google (AdSense oder Ads)
  • Amazon Gebühren
  • Meta (Facebook, Instagram Werbung)


Solche Leistungen gelten als „innergemeinschaftlicher Erwerb“ oder Reverse-Charge-Geschäft – und dafür musst du unter Umständen doch Umsatzsteuer zahlen, auch wenn du Kleinunternehmer bist.


In diesem Beitrag soll es wirklich nur um den Fall gehen, dass du keinerlei Einnahmen hattest und auch keine bezahlten Leistungen aus dem Ausland genutzt hast.



📅 Welche Frist gilt für die Abgabe?


Für deine Steuererklärung hast du als Kleinunternehmer grundsätzlich Zeit bis zum:


31. Juli des Folgejahres


Beispiel:
Du hast dein Gewerb
e 2025 angemeldet → Dann musst du deine Erklärung bis zum 31.07.2026 abgeben.

Falls du einen Steuerberater nutzt, verlängert sich die Frist automatisch bis Februar des übernächsten Jahres.



🛑 Was passiert, wenn du keine Erklärung abgibst?


Das Finanzamt erinnert dich zwar meistens – aber wenn du trotzdem nichts einreichst, kann es:

  • Eine Schätzung deines Gewinns vornehmen (zu deinem Nachteil)
  • Verspätungszuschläge erheben
  • Mahnverfahren oder Bußgelder einleiten

Deshalb mein Tipp:
Mach einfach eine kurze Nullmeldung – das ist in 15 Minuten erledigt und spart dir viel Ärger.



✍️ Fazit: Null Umsatz heißt nicht null Pflichten

Auch wenn du keinen einzigen Euro verdient hast, bist du als Gewerbetreibender verpflichtet, deine Zahlen zu melden. Keine Sorge – bei 0 € Umsatz und 0 € Ausgaben ist das wirklich nicht kompliziert:

✔️ EÜR (Einnahmen Überschuss Rechnung) → 0 €
✔️ Anlage G → 0 € Gewinn
✔️ Keine Umsatzsteuererklärun
g, sofern du keine Auslandsleistungen genutzt hast



📣 Du willst mehr erfahren?


In meinem nächsten Blogpost erkläre ich dir, was du beachten musst, wenn du z. B. Pinterest Ads oder Etsy-Gebühren hattest, und wann du doch Umsatzsteuer zahlen musst – trotz Kleinunternehmerregelung.

Und schau dir auch meinen Beitrag Online Marketing Tipp 16 an, wo ich dir erkläre, was der Unterschied zwischen Kleinunternehmer und Kleinunternehmerregelung ist.