Amazon PartnerNet · Schritt 14

Amazon PartnerNet Rechnung: Was muss wirklich auf den Beleg?

Amazon zahlt deine Provision automatisch aus – trotzdem kann das deutsche Umsatzsteuerrecht von dir eine ordnungsgemäße Rechnung über deine Marketingleistung verlangen. Und dann steht im PartnerNet auch noch das Wort „Gutschrift“. Ist das schon deine Rechnung?

Hier trennen wir Auszahlung, Rechnung, steuerliche Gutschrift und Amazon-Zahlungshistorie sauber voneinander und bauen die Rechnung an Amazon Europe Core Sàrl Schritt für Schritt auf.

Von Luisa Luer – Online-Marketing-Expertin seit 2014

Erst die Begriffe klären

Rechnung oder Gutschrift: Wer stellt den Beleg eigentlich aus?

Im Umsatzsteuerrecht hängt der Unterschied nicht davon ab, ob Geld auf deinem Konto eingeht oder ob Amazon eine Position „Gutschrift“ nennt. Entscheidend ist, wer über deine Leistung abrechnet.

Rechnung Du bist der leistende Unternehmer und stellst selbst den Beleg an Amazon Europe Core Sàrl aus. Das ist der typische Weg, wenn keine wirksame Abrechnung per Gutschrift vereinbart wurde.
Gutschrift im steuerlichen Sinn Amazon als Leistungsempfänger würde die Rechnung für deine Leistung ausstellen. Dafür muss diese Abrechnungsform vorher vereinbart sein und das Dokument muss ausdrücklich als „Gutschrift“ bezeichnet werden.
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„Gutschrift deiner Werbekostenerstattung“ im PartnerNet ist nicht automatisch eine Rechnung nach § 14 UStG

Amazon bezeichnet in der Zahlungshistorie die gutgeschriebene Werbekostenerstattung als „Gutschrift“. Steuerrechtlich ist eine Gutschrift aber eine vom Leistungsempfänger ausgestellte Rechnung, die vorher zwischen beiden Seiten vereinbart wurde und die gesetzlichen Pflichtangaben erfüllt.

Verlasse dich deshalb nicht allein auf die Bezeichnung in der Zahlungshistorie. Prüfe, ob du tatsächlich ein Abrechnungsdokument erhalten hast, das als steuerliche Gutschrift funktioniert.

Amazon-Auszahlung ≠ Rechnungspflicht

Musst du Amazon eine Rechnung schicken, damit du deine Provision bekommst?

Für die Auszahlung selbst: nein. Amazon schreibt für Partner außerhalb Luxemburgs, dass keine Rechnung eingereicht werden muss, damit die Werbekostenerstattung ausgezahlt wird. Das PartnerNet zahlt automatisch, sobald die jeweiligen Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind.

Steuerrechtlich ist das eine andere Frage. Für eine sonstige B2B-Leistung eines deutschen Unternehmers an ein Unternehmen in einem anderen EU-Mitgliedstaat schreibt § 14a UStG grundsätzlich eine Rechnung vor, wenn dort der Leistungsempfänger die Steuer schuldet und keine Abrechnung per vereinbarter Gutschrift erfolgt.

Die beiden Aussagen widersprechen sich nicht

Amazon: „Wir brauchen deine Rechnung nicht, um dich technisch auszuzahlen.“

Deutsches Umsatzsteuerrecht: „Du musst für die grenzüberschreitende B2B-Leistung grundsätzlich eine ordnungsgemäße Rechnung ausstellen.“

Rechnung aufbauen

Diese Angaben gehören auf deine Amazon-PartnerNet-Rechnung

Neben den allgemeinen Rechnungsangaben verlangt der EU-B2B-Fall zusätzliche Angaben. Für die Amazon-PartnerNet-Leistung solltest du insbesondere auf diese Punkte achten:

01
Dein Name / Unternehmen
Vollständiger Name bzw. Unternehmensname und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers.
02
Deine USt-IdNr.
Bei dieser EU-B2B-Leistung reicht die normale Steuernummer nicht als alleinige EU-Angabe: § 14a verlangt deine USt-IdNr. und die des Leistungsempfängers.
03
Amazon als Empfänger
Amazon Europe Core Sàrl mit der von Amazon veröffentlichten Rechnungsanschrift in Luxemburg.
04
Amazon-USt-IdNr.
Amazon nennt für Amazon Europe Core Sàrl aktuell die Luxemburger USt-IdNr. LU26375245.
05
Rechnungsdatum
Datum, an dem du die Rechnung ausstellst.
06
Fortlaufende Rechnungsnummer
Eindeutige Nummer aus deinem eigenen Rechnungsnummernkreis. Sie muss die Rechnung eindeutig identifizieren.
07
Leistungszeitraum
Der Zeitraum, für den deine PartnerNet-Marketingleistung abgerechnet wird – passend zum Amazon-Abrechnungszeitraum.
08
Leistungsbeschreibung
Zum Beispiel: „Marketingdienstleistungen / Werbeleistungen im Rahmen des Amazon PartnerNet für den Abrechnungszeitraum …“.
09
Entgelt
Der zugehörige Nettobetrag der PartnerNet-Vergütung, nachvollziehbar aus deiner Abrechnung bzw. Zahlungshistorie.
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Keine deutsche Umsatzsteuer
Nicht einfach 19 % aufschlagen. Bei der typischen B2B-Leistung an Amazon Luxemburg liegt der Leistungsort im EU-Ausland.
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Reverse-Charge-Hinweis
Die Rechnung muss die Angabe „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ enthalten.
Beispielrechnung für Amazon PartnerNet mit Pflichtangaben und Reverse-Charge-Hinweis
Beispielrechnung für Amazon PartnerNet: Die Markierungen zeigen die wichtigsten Angaben für eine typische EU-B2B-Rechnung an Amazon Europe Core Sàrl.
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„0,00 € Umsatzsteuer“ bedeutet hier nicht, dass es sich um einen deutschen 0-%-Steuersatz handelt

Der entscheidende Grund ist der ausländische Leistungsort und die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers. In deiner Buchhaltungssoftware solltest du deshalb die passende EU-B2B-/Reverse-Charge-Umsatzsteuerregel auswählen und nicht einfach einen beliebigen inländischen 0-%-Steuersatz verwenden.

Rechnungsempfänger

Welche Amazon-Adresse und USt-IdNr. gehören auf die Rechnung?

Amazon nennt für Partner in der EU außerhalb Luxemburgs:

Amazon Europe Core Sarl
38 avenue John F. Kennedy
L-1855 Luxembourg
Luxembourg

Verwende die Empfängerdaten nicht aus irgendeiner alten Vorlage, sondern gleiche sie vor der ersten Rechnung und bei Änderungen noch einmal mit der aktuellen PartnerNet-Hilfe ab.

Amazon VAT ID LU26375245
Leistungsart Marketingservices / Affiliate-Werbeleistung
Umsatzsteuer Im typischen deutschen EU-B2B-Fall keine deutsche USt ausweisen
Wann Rechnung schreiben?

Warte nicht einfach bis zur Amazon-Auszahlung

Die Rechnungspflicht hängt an der ausgeführten Leistung – nicht daran, wann Amazon dir das Geld überweist. § 14a UStG verlangt bei dieser EU-B2B-Leistung grundsätzlich eine Rechnung bis zum 15. Tag des Monats nach dem Leistungsmonat.

1. Leistung Du erbringst während des Abrechnungszeitraums deine PartnerNet-Marketingleistung.
2. Amazon-Abrechnung Amazon zeigt die gutgeschriebene Werbekostenerstattung in der Zahlungshistorie laut Hilfe ab dem 5. des Monats an.
3. Rechnung Die EU-B2B-Rechnung grundsätzlich spätestens bis zum 15. Tag des Folgemonats ausstellen.
4. Auszahlung Die tatsächliche Überweisung kann deutlich später erfolgen. Das ändert die Rechnungsfrist nicht.
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Auch die Auszahlungsschwelle verschiebt die Rechnungspflicht nicht automatisch

Wenn Amazon deine Vergütung wegen einer Auszahlungsschwelle zunächst stehen lässt, ist das nicht dasselbe wie „es gab noch keine Leistung“. Rechnung, Auszahlung und EÜR-Zufluss sind drei unterschiedliche Zeitpunkte, die du nicht miteinander vermischen solltest.

Welcher Betrag?

Welche Summe schreibst du Amazon in Rechnung?

Nimm nicht einfach irgendeinen Bankeingang. Deine Rechnung sollte sich auf den konkreten Abrechnungszeitraum und die dafür festgestellte PartnerNet-Vergütung beziehen.

Abrechnung / Zahlungshistorie Nutze die PartnerNet-Daten als Grundlage für den Zeitraum und die festgestellte Werbekostenerstattung. So kann ein Prüfer nachvollziehen, woher dein Rechnungsbetrag kommt.
Bankeingang Der Bankbeleg beweist die tatsächliche Auszahlung. Wegen Zahlungsrhythmus, Schwellenwerten oder Verrechnungen muss der Geldeingang aber nicht zeitlich identisch mit dem Leistungsmonat sein.

Beispiel

Amazon weist für deinen Abrechnungsmonat 500 € Werbekostenerstattung aus. Dann lautet dein Leistungsentgelt grundsätzlich 500 €. Du addierst im typischen Reverse-Charge-Fall keine 95 € deutsche Umsatzsteuer, sondern stellst 500 € mit dem vorgeschriebenen Reverse-Charge-Hinweis in Rechnung.

Gutschrift wirklich verstehen

Wann kann eine Gutschrift deine eigene Rechnung ersetzen?

Eine umsatzsteuerliche Gutschrift ist keine bloße Kontogutschrift und auch keine Rückzahlung. Sie ist eine vom Leistungsempfänger ausgestellte Rechnung über deine Leistung.

Vorher vereinbart Du und der Leistungsempfänger müssen die Abrechnung per Gutschrift vorher vereinbart haben.
Amazon stellt das Dokument aus Bei einer echten Gutschrift rechnest nicht du ab, sondern Amazon als Leistungsempfänger.
„Gutschrift“ muss draufstehen Das Umsatzsteuergesetz verlangt bei der Abrechnung durch den Leistungsempfänger ausdrücklich die Angabe „Gutschrift“.
Pflichtangaben müssen vollständig sein Auch die Gutschrift muss als Rechnung alle für den Geschäftsvorfall erforderlichen Angaben enthalten.
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Du kannst einer steuerlichen Gutschrift widersprechen

Nach § 14 UStG verliert eine Gutschrift ihre Wirkung als Rechnung, sobald der Empfänger der Gutschrift dem übermittelten Dokument widerspricht. Deshalb solltest du eine erhaltene Gutschrift genauso prüfen wie eine Rechnung: Betrag, Zeitraum, USt-IdNrn. und steuerliche Behandlung müssen stimmen.

Kleinunternehmer

Was ändert sich bei der Rechnung, wenn du Kleinunternehmer bist?

Auch als Kleinunternehmer sind deine Amazon-Provisionen betriebliche Einnahmen. Und auch bei dir bleibt die grenzüberschreitende B2B-Leistung an Amazon Luxemburg ein eigener umsatzsteuerlicher Sachverhalt.

Nicht einfach den üblichen Kleinunternehmer-Satz auf eine deutsche Rechnung kopieren

Für die PartnerNet-Leistung an Amazon Luxemburg ist die entscheidende Begründung nicht, dass du als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer erhebst, sondern dass der Leistungsort der B2B-Leistung beim ausländischen Leistungsempfänger liegt und dort das Reverse-Charge-Prinzip greift. Für die EU-Abwicklung ist deshalb insbesondere die USt-IdNr. relevant.

Nach aktueller deutscher Rechtslage sind Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG von der Zusammenfassenden Meldung ausgenommen. Die Rechnung selbst und die korrekte EU-B2B-Einordnung solltest du davon aber getrennt betrachten.

Steuerlogik noch einmal komplett ansehen

Die Unterschiede zwischen Regelbesteuerung, Kleinunternehmer, Reverse Charge, Umsatzsteuer-Voranmeldung und ZM sind auf der Steuerseite ausführlich erklärt.

Regelbesteuert

Was ändert sich bei der Rechnung, wenn du regelbesteuert bist?

Der häufigste Denkfehler lautet: „Ich bin regelbesteuert, also muss ich Amazon 19 % Umsatzsteuer berechnen.“ Bei der typischen PartnerNet-Leistung an Amazon Europe Core Sàrl ist genau das nicht der Fall.

Inländischer B2B-Umsatz Bei einer normalen steuerpflichtigen Leistung an ein deutsches Unternehmen kann deutsche Umsatzsteuer anfallen.
PartnerNet an Amazon Luxemburg Bei der typischen sonstigen B2B-Leistung liegt der Leistungsort in Luxemburg. Deshalb stellst du die Rechnung ohne deutsche Umsatzsteuer und mit „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ aus.

Als Regelbesteuerter gehört dieser EU-B2B-Umsatz anschließend grundsätzlich in deine umsatzsteuerlichen Meldungen und – bei Vorliegen der Voraussetzungen – in die Zusammenfassende Meldung. Die Rechnung ist also nur ein Teil des gesamten steuerlichen Ablaufs.

E-Rechnung

Musst du die Amazon-Rechnung als deutsche E-Rechnung ausstellen?

Die deutsche Pflicht zur strukturierten B2B-E-Rechnung knüpft grundsätzlich daran an, dass leistender Unternehmer und Leistungsempfänger im Inland ansässig sind. Amazon Europe Core Sàrl sitzt jedoch in Luxemburg.

Für diese Rechnung besteht deshalb nicht allein wegen der deutschen B2B-E-Rechnungspflicht eine Pflicht zu XRechnung oder ZUGFeRD

Das bedeutet nicht, dass Form und Übermittlung beliebig sind. Die Rechnung muss weiterhin lesbar, nachvollziehbar und vollständig sein und die gesetzlichen Pflichtangaben enthalten.

Retouren & Korrekturen

Was machst du, wenn Amazon die Vergütung später korrigiert?

Retouren, Stornos und andere Anpassungen können dazu führen, dass eine bereits erwartete Vergütung später verändert wird. Überschreibe dann nicht stillschweigend eine bereits abgeschlossene Rechnung.

Amazon-Report aufbewahren Dokumentiere, welche Vergütung ursprünglich zugrunde lag und wodurch die spätere Korrektur entstanden ist.
Bezug zur ursprünglichen Rechnung herstellen Eine Rechnungsberichtigung sollte nachvollziehbar zeigen, welches frühere Dokument geändert wird.
Nicht „Gutschrift“ mit Storno verwechseln Eine Rechnungskorrektur wird umgangssprachlich oft Gutschrift genannt. Steuerrechtlich ist das nicht dasselbe wie die Abrechnung per Gutschrift nach § 14 UStG.
Buchhaltung angleichen Report, Korrekturbeleg, Zahlung und Buchung sollten am Ende einen nachvollziehbaren Prüfpfad ergeben.
Für eine Prüfung

Welche Unterlagen solltest du zusammen ablegen?

Deine Rechnung Mit Rechnungsnummer, Leistungszeitraum, beiden USt-IdNrn. und Reverse-Charge-Hinweis.
PartnerNet-Abrechnung Die Amazon-Auswertung, aus der sich der Rechnungsbetrag nachvollziehen lässt.
Zahlungshistorie Dokumentiert die von Amazon gutgeschriebene Werbekostenerstattung und den späteren Zahlungsstatus.
Bankbeleg Zeigt den tatsächlichen Zahlungseingang und verbindet Amazon-Abrechnung mit deiner Buchhaltung.
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Rechnungen müssen grundsätzlich acht Jahre aufbewahrt werden

§ 14b UStG sieht für Unternehmer eine achtjährige Aufbewahrung der ausgestellten und empfangenen Rechnungen vor. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde.

Nächster Schritt

Rechnung erstellt – jetzt muss die Einnahme sauber in die Buchhaltung

Amazon PartnerNet Einnahmen verbuchen

Welcher Betrag gebucht wird, wie du Rechnung, Amazon-Abrechnung und Bankzahlung zusammenführst und welche Besonderheiten bei Reverse Charge zu beachten sind.

Einnahmen richtig verbuchen

Amazon PartnerNet Steuerdaten eintragen

USt-IdNr., Unternehmensdaten und steuerliche Angaben im PartnerNet richtig hinterlegen und typische Verwechslungen vermeiden.

Steuerdaten eintragen

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FAQ

Häufige Fragen zu Amazon PartnerNet Rechnung & Gutschrift

Muss ich Amazon eine Rechnung schicken, um meine Provision zu bekommen?

Nein. Amazon schreibt für Partner außerhalb Luxemburgs, dass für die technische Auszahlung keine Rechnung erforderlich ist. Die steuerliche Pflicht zur Ausstellung einer Rechnung für deine EU-B2B-Leistung ist davon getrennt zu beurteilen.

Ist die „Gutschrift“ in meiner Amazon-Zahlungshistorie schon meine steuerliche Rechnung?

Nicht automatisch. Eine steuerliche Gutschrift ist eine vom Leistungsempfänger ausgestellte Rechnung, die vorher vereinbart wurde und sämtliche erforderlichen Rechnungsangaben erfüllen muss. Die bloße Bezeichnung einer Kontobewegung oder Vergütung als „Gutschrift“ genügt dafür nicht.

Welche Adresse kommt auf die Amazon-PartnerNet-Rechnung?

Amazon nennt für EU-Partner außerhalb Luxemburgs Amazon Europe Core Sarl, 38 avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxembourg, Luxembourg. Die aktuell veröffentlichte USt-IdNr. lautet LU26375245.

Muss ich 19 % Umsatzsteuer auf die Amazon-Provision aufschlagen?

Im typischen Fall eines deutschen Unternehmers, der seine PartnerNet-Marketingleistung an Amazon Europe Core Sàrl in Luxemburg erbringt, nicht. Der Leistungsort liegt bei der B2B-Leistung grundsätzlich beim ausländischen Leistungsempfänger. Die Rechnung wird ohne deutsche Umsatzsteuer und mit dem Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ ausgestellt.

Brauche ich meine USt-IdNr. auf der Rechnung?

Ja. § 14a UStG verlangt für diese sonstige Leistung im anderen EU-Mitgliedstaat sowohl die USt-IdNr. des leistenden Unternehmers als auch die des Leistungsempfängers.

Bis wann muss ich die Rechnung ausstellen?

Für eine sonstige EU-B2B-Leistung nach § 3a Abs. 2 UStG ist die Rechnung grundsätzlich bis zum 15. Tag des Monats auszustellen, der auf den Monat der Leistung folgt.

Muss die Rechnung eine deutsche E-Rechnung sein?

Die deutsche Pflicht zur strukturierten B2B-E-Rechnung greift grundsätzlich, wenn sowohl der leistende Unternehmer als auch der Leistungsempfänger im Inland ansässig sind. Amazon Europe Core Sàrl sitzt in Luxemburg, daher entsteht allein daraus keine deutsche E-Rechnungspflicht für diesen Beleg.

Was schreibe ich als Leistung auf die Rechnung?

Die Beschreibung sollte deine tatsächliche Leistung nachvollziehbar bezeichnen, zum Beispiel „Marketingdienstleistungen / Werbeleistungen im Rahmen des Amazon PartnerNet“ mit dem dazugehörigen Abrechnungszeitraum.

Was mache ich bei einer späteren Korrektur durch Amazon?

Ändere eine bereits abgeschlossene Rechnung nicht unbemerkt. Dokumentiere die Amazon-Korrektur und erstelle bei Bedarf einen nachvollziehbaren Korrekturbeleg, der sich eindeutig auf das ursprüngliche Dokument bezieht.

Wie lange muss ich die Rechnung aufbewahren?

Unternehmer müssen ausgestellte und empfangene Rechnungen nach § 14b UStG grundsätzlich acht Jahre aufbewahren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde.