Amazon PartnerNet Rechnung: Was muss wirklich auf den Beleg?
Amazon zahlt deine Provision automatisch aus – trotzdem kann das deutsche Umsatzsteuerrecht von dir eine ordnungsgemäße Rechnung über deine Marketingleistung verlangen. Und dann steht im PartnerNet auch noch das Wort „Gutschrift“. Ist das schon deine Rechnung?
Hier trennen wir Auszahlung, Rechnung, steuerliche Gutschrift und Amazon-Zahlungshistorie sauber voneinander und bauen die Rechnung an Amazon Europe Core Sàrl Schritt für Schritt auf.
Rechnung oder Gutschrift: Wer stellt den Beleg eigentlich aus?
Im Umsatzsteuerrecht hängt der Unterschied nicht davon ab, ob Geld auf deinem Konto eingeht oder ob Amazon eine Position „Gutschrift“ nennt. Entscheidend ist, wer über deine Leistung abrechnet.
„Gutschrift deiner Werbekostenerstattung“ im PartnerNet ist nicht automatisch eine Rechnung nach § 14 UStG
Amazon bezeichnet in der Zahlungshistorie die gutgeschriebene Werbekostenerstattung als „Gutschrift“. Steuerrechtlich ist eine Gutschrift aber eine vom Leistungsempfänger ausgestellte Rechnung, die vorher zwischen beiden Seiten vereinbart wurde und die gesetzlichen Pflichtangaben erfüllt.
Verlasse dich deshalb nicht allein auf die Bezeichnung in der Zahlungshistorie. Prüfe, ob du tatsächlich ein Abrechnungsdokument erhalten hast, das als steuerliche Gutschrift funktioniert.
Musst du Amazon eine Rechnung schicken, damit du deine Provision bekommst?
Für die Auszahlung selbst: nein. Amazon schreibt für Partner außerhalb Luxemburgs, dass keine Rechnung eingereicht werden muss, damit die Werbekostenerstattung ausgezahlt wird. Das PartnerNet zahlt automatisch, sobald die jeweiligen Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Steuerrechtlich ist das eine andere Frage. Für eine sonstige B2B-Leistung eines deutschen Unternehmers an ein Unternehmen in einem anderen EU-Mitgliedstaat schreibt § 14a UStG grundsätzlich eine Rechnung vor, wenn dort der Leistungsempfänger die Steuer schuldet und keine Abrechnung per vereinbarter Gutschrift erfolgt.
Die beiden Aussagen widersprechen sich nicht
Amazon:
„Wir brauchen deine Rechnung nicht, um dich technisch auszuzahlen.“
Deutsches Umsatzsteuerrecht:
„Du musst für die grenzüberschreitende B2B-Leistung grundsätzlich eine ordnungsgemäße Rechnung ausstellen.“
Diese Angaben gehören auf deine Amazon-PartnerNet-Rechnung
Neben den allgemeinen Rechnungsangaben verlangt der EU-B2B-Fall zusätzliche Angaben. Für die Amazon-PartnerNet-Leistung solltest du insbesondere auf diese Punkte achten:
„0,00 € Umsatzsteuer“ bedeutet hier nicht, dass es sich um einen deutschen 0-%-Steuersatz handelt
Der entscheidende Grund ist der ausländische Leistungsort und die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers. In deiner Buchhaltungssoftware solltest du deshalb die passende EU-B2B-/Reverse-Charge-Umsatzsteuerregel auswählen und nicht einfach einen beliebigen inländischen 0-%-Steuersatz verwenden.
Welche Amazon-Adresse und USt-IdNr. gehören auf die Rechnung?
Amazon nennt für Partner in der EU außerhalb Luxemburgs:
Amazon Europe Core Sarl38 avenue John F. Kennedy
L-1855 Luxembourg
Luxembourg
Verwende die Empfängerdaten nicht aus irgendeiner alten Vorlage, sondern gleiche sie vor der ersten Rechnung und bei Änderungen noch einmal mit der aktuellen PartnerNet-Hilfe ab.
Warte nicht einfach bis zur Amazon-Auszahlung
Die Rechnungspflicht hängt an der ausgeführten Leistung – nicht daran, wann Amazon dir das Geld überweist. § 14a UStG verlangt bei dieser EU-B2B-Leistung grundsätzlich eine Rechnung bis zum 15. Tag des Monats nach dem Leistungsmonat.
Auch die Auszahlungsschwelle verschiebt die Rechnungspflicht nicht automatisch
Wenn Amazon deine Vergütung wegen einer Auszahlungsschwelle zunächst stehen lässt, ist das nicht dasselbe wie „es gab noch keine Leistung“. Rechnung, Auszahlung und EÜR-Zufluss sind drei unterschiedliche Zeitpunkte, die du nicht miteinander vermischen solltest.
Welche Summe schreibst du Amazon in Rechnung?
Nimm nicht einfach irgendeinen Bankeingang. Deine Rechnung sollte sich auf den konkreten Abrechnungszeitraum und die dafür festgestellte PartnerNet-Vergütung beziehen.
Beispiel
Amazon weist für deinen Abrechnungsmonat 500 € Werbekostenerstattung aus. Dann lautet dein Leistungsentgelt grundsätzlich 500 €. Du addierst im typischen Reverse-Charge-Fall keine 95 € deutsche Umsatzsteuer, sondern stellst 500 € mit dem vorgeschriebenen Reverse-Charge-Hinweis in Rechnung.
Wann kann eine Gutschrift deine eigene Rechnung ersetzen?
Eine umsatzsteuerliche Gutschrift ist keine bloße Kontogutschrift und auch keine Rückzahlung. Sie ist eine vom Leistungsempfänger ausgestellte Rechnung über deine Leistung.
Du kannst einer steuerlichen Gutschrift widersprechen
Nach § 14 UStG verliert eine Gutschrift ihre Wirkung als Rechnung, sobald der Empfänger der Gutschrift dem übermittelten Dokument widerspricht. Deshalb solltest du eine erhaltene Gutschrift genauso prüfen wie eine Rechnung: Betrag, Zeitraum, USt-IdNrn. und steuerliche Behandlung müssen stimmen.
Was ändert sich bei der Rechnung, wenn du Kleinunternehmer bist?
Auch als Kleinunternehmer sind deine Amazon-Provisionen betriebliche Einnahmen. Und auch bei dir bleibt die grenzüberschreitende B2B-Leistung an Amazon Luxemburg ein eigener umsatzsteuerlicher Sachverhalt.
Nicht einfach den üblichen Kleinunternehmer-Satz auf eine deutsche Rechnung kopieren
Für die PartnerNet-Leistung an Amazon Luxemburg ist die entscheidende Begründung nicht, dass du als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer erhebst, sondern dass der Leistungsort der B2B-Leistung beim ausländischen Leistungsempfänger liegt und dort das Reverse-Charge-Prinzip greift. Für die EU-Abwicklung ist deshalb insbesondere die USt-IdNr. relevant.
Nach aktueller deutscher Rechtslage sind Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG von der Zusammenfassenden Meldung ausgenommen. Die Rechnung selbst und die korrekte EU-B2B-Einordnung solltest du davon aber getrennt betrachten.
Steuerlogik noch einmal komplett ansehen
Die Unterschiede zwischen Regelbesteuerung, Kleinunternehmer, Reverse Charge, Umsatzsteuer-Voranmeldung und ZM sind auf der Steuerseite ausführlich erklärt.
Was ändert sich bei der Rechnung, wenn du regelbesteuert bist?
Der häufigste Denkfehler lautet: „Ich bin regelbesteuert, also muss ich Amazon 19 % Umsatzsteuer berechnen.“ Bei der typischen PartnerNet-Leistung an Amazon Europe Core Sàrl ist genau das nicht der Fall.
Als Regelbesteuerter gehört dieser EU-B2B-Umsatz anschließend grundsätzlich in deine umsatzsteuerlichen Meldungen und – bei Vorliegen der Voraussetzungen – in die Zusammenfassende Meldung. Die Rechnung ist also nur ein Teil des gesamten steuerlichen Ablaufs.
Musst du die Amazon-Rechnung als deutsche E-Rechnung ausstellen?
Die deutsche Pflicht zur strukturierten B2B-E-Rechnung knüpft grundsätzlich daran an, dass leistender Unternehmer und Leistungsempfänger im Inland ansässig sind. Amazon Europe Core Sàrl sitzt jedoch in Luxemburg.
Für diese Rechnung besteht deshalb nicht allein wegen der deutschen B2B-E-Rechnungspflicht eine Pflicht zu XRechnung oder ZUGFeRD
Das bedeutet nicht, dass Form und Übermittlung beliebig sind. Die Rechnung muss weiterhin lesbar, nachvollziehbar und vollständig sein und die gesetzlichen Pflichtangaben enthalten.
Was machst du, wenn Amazon die Vergütung später korrigiert?
Retouren, Stornos und andere Anpassungen können dazu führen, dass eine bereits erwartete Vergütung später verändert wird. Überschreibe dann nicht stillschweigend eine bereits abgeschlossene Rechnung.
Welche Unterlagen solltest du zusammen ablegen?
Rechnungen müssen grundsätzlich acht Jahre aufbewahrt werden
§ 14b UStG sieht für Unternehmer eine achtjährige Aufbewahrung der ausgestellten und empfangenen Rechnungen vor. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde.
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Häufige Fragen zu Amazon PartnerNet Rechnung & Gutschrift
Muss ich Amazon eine Rechnung schicken, um meine Provision zu bekommen?
Nein. Amazon schreibt für Partner außerhalb Luxemburgs, dass für die technische Auszahlung keine Rechnung erforderlich ist. Die steuerliche Pflicht zur Ausstellung einer Rechnung für deine EU-B2B-Leistung ist davon getrennt zu beurteilen.
Ist die „Gutschrift“ in meiner Amazon-Zahlungshistorie schon meine steuerliche Rechnung?
Nicht automatisch. Eine steuerliche Gutschrift ist eine vom Leistungsempfänger ausgestellte Rechnung, die vorher vereinbart wurde und sämtliche erforderlichen Rechnungsangaben erfüllen muss. Die bloße Bezeichnung einer Kontobewegung oder Vergütung als „Gutschrift“ genügt dafür nicht.
Welche Adresse kommt auf die Amazon-PartnerNet-Rechnung?
Amazon nennt für EU-Partner außerhalb Luxemburgs Amazon Europe Core Sarl, 38 avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxembourg, Luxembourg. Die aktuell veröffentlichte USt-IdNr. lautet LU26375245.
Muss ich 19 % Umsatzsteuer auf die Amazon-Provision aufschlagen?
Im typischen Fall eines deutschen Unternehmers, der seine PartnerNet-Marketingleistung an Amazon Europe Core Sàrl in Luxemburg erbringt, nicht. Der Leistungsort liegt bei der B2B-Leistung grundsätzlich beim ausländischen Leistungsempfänger. Die Rechnung wird ohne deutsche Umsatzsteuer und mit dem Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ ausgestellt.
Brauche ich meine USt-IdNr. auf der Rechnung?
Ja. § 14a UStG verlangt für diese sonstige Leistung im anderen EU-Mitgliedstaat sowohl die USt-IdNr. des leistenden Unternehmers als auch die des Leistungsempfängers.
Bis wann muss ich die Rechnung ausstellen?
Für eine sonstige EU-B2B-Leistung nach § 3a Abs. 2 UStG ist die Rechnung grundsätzlich bis zum 15. Tag des Monats auszustellen, der auf den Monat der Leistung folgt.
Muss die Rechnung eine deutsche E-Rechnung sein?
Die deutsche Pflicht zur strukturierten B2B-E-Rechnung greift grundsätzlich, wenn sowohl der leistende Unternehmer als auch der Leistungsempfänger im Inland ansässig sind. Amazon Europe Core Sàrl sitzt in Luxemburg, daher entsteht allein daraus keine deutsche E-Rechnungspflicht für diesen Beleg.
Was schreibe ich als Leistung auf die Rechnung?
Die Beschreibung sollte deine tatsächliche Leistung nachvollziehbar bezeichnen, zum Beispiel „Marketingdienstleistungen / Werbeleistungen im Rahmen des Amazon PartnerNet“ mit dem dazugehörigen Abrechnungszeitraum.
Was mache ich bei einer späteren Korrektur durch Amazon?
Ändere eine bereits abgeschlossene Rechnung nicht unbemerkt. Dokumentiere die Amazon-Korrektur und erstelle bei Bedarf einen nachvollziehbaren Korrekturbeleg, der sich eindeutig auf das ursprüngliche Dokument bezieht.
Wie lange muss ich die Rechnung aufbewahren?
Unternehmer müssen ausgestellte und empfangene Rechnungen nach § 14b UStG grundsätzlich acht Jahre aufbewahren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde.
Quellen & Praxiseinordnung
Amazon-spezifische Empfängerdaten, Auszahlung und Umsatzsteuerhinweise wurden mit aktuellen PartnerNet-Hilfeseiten abgeglichen. Rechnungspflicht, Gutschrift, Pflichtangaben, Reverse-Charge-Hinweis, Rechnungsfrist und Aufbewahrung stammen aus dem Umsatzsteuergesetz und dem Umsatzsteuer-Anwendungserlass. Ergänzend wurden aktuelle Buchhaltungs- und Affiliate-Praxisquellen geprüft.
- Amazon PartnerNet – Rechnung für die Auszahlung erforderlich?
- Amazon PartnerNet – Partner in der EU außerhalb Luxemburgs
- Amazon PartnerNet – Rechnungsanschrift und USt-IdNr. von Amazon Europe Core Sàrl
- Amazon PartnerNet – Gutschrift in der Zahlungshistorie
- Umsatzsteuergesetz – § 14 Rechnung und Gutschrift
- Umsatzsteuergesetz – § 14a EU-B2B-Rechnung, USt-IdNr. und Rechnungsfrist
- Umsatzsteuergesetz – § 14b Aufbewahrung von Rechnungen
- Bundesfinanzministerium – Umsatzsteuer-Anwendungserlass zur Gutschrift
- sevdesk – Reverse-Charge-EU bei Ausgangsrechnungen
- Selbständig im Netz – Praxiserfahrung mit Rechnungen an Amazon PartnerNet

