Online Marketing Tipp 1
Du möchtest ein eigenes Business/Gewerbe gründen und weißt nicht, wo du anfangen sollst? Keine Sorge, du bist nicht allein! In diesem Beitrag erkläre ich dir Schritt für Schritt, wie du dein Gewerbe anmeldest, was du dabei beachten musst und welche Schritte danach folgen. Egal, ob du ein kleines Nebengewerbe planst oder den Sprung in die Vollselbstständigkeit wagst – hier erfährst du alles Wichtige.
Ein Gewerbe ist jede selbstständige, dauerhafte Tätigkeit, die darauf abzielt, Gewinne zu erzielen. Dazu zählen zum Beispiel das Betreiben eines Online-Shops, Handwerksbetriebe, Dienstleistungsunternehmen oder auch Gastronomiebetriebe. Wenn du planst, regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht tätig zu werden, musst du ein Gewerbe anmelden.
Die Gewerbeanmeldung erfolgt direkt beim zuständigen Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde. In vielen Fällen ist das Gewerbeamt Teil des Ordnungsamtes oder des Bürgeramtes. In größeren Städten gibt es oft eigene Abteilungen für Gewerbeanmeldungen, während in kleineren Gemeinden das Bürgerbüro oder Rathaus diese Aufgabe übernimmt.
Viele Städte bieten mittlerweile auch die Möglichkeit, die Gewerbeanmeldung online über ihre offiziellen Webseiten durchzuführen. Dort findest du die benötigten Formulare sowie detaillierte Anleitungen zur Anmeldung.
Vorsicht vor kostenpflichtigen Vermittlungsportalen
Im Internet gibt es zahlreiche Portale wie „Gewerbeanmeldung24“ oder "Gewerbeanmeldung.de" oder ähnliche, die eine Gewerbeanmeldung gegen eine zusätzliche Gebühr anbieten. Diese Portale werben oft mit einem „bequemen Online-Service“ für die Gewerbeanmeldung und suggerieren, dass der Prozess über sie besonders einfach sei. Tatsächlich ist dieser Service jedoch meist unnötig, da die Gewerbeanmeldung direkt beim zuständigen Gewerbeamt deutlich günstiger oder sogar kostenlos online durchgeführt werden kann, wenn deine Stadt dies anbietet. Die Gebühren der Vermittlungsportale sind Zusatzkosten, die bei einer direkten Anmeldung beim Gewerbeamt nicht anfallen.
Um Kosten zu sparen und sicherzugehen, dass deine Anmeldung korrekt und vollständig ist, empfiehlt es sich, direkt die offizielle Website deiner Stadt oder Gemeinde zu besuchen und die Anmeldung selbst durchzuführen.
Um dein Gewerbe anzumelden, benötigst du folgende Unterlagen:
Nachdem du alle notwendigen Unterlagen zusammengetragen hast, geht es an das Ausfüllen des Antragsformulars zur Gewerbeanmeldung. Dieser Schritt ist entscheidend, da hier die Basisdaten deines Unternehmens festgelegt werden. Lass uns die wichtigsten Punkte gemeinsam durchgehen:
Wenn du ein Online-Business startest, gibt es einige zusätzliche Überlegungen:
Nachdem du das Formular sorgfältig ausgefüllt hast, geht es an die Einreichung. Du kannst dies entweder persönlich beim Gewerbeamt tun oder, falls verfügbar, die Online-Anmeldung nutzen. Beide Wege führen dich zum gleichen Ziel: der offiziellen Bestätigung deiner Gewerbeanmeldung.
Nach der Anmeldung deines Gewerbes gibt es noch einige weitere Schritte, die du beachten solltest:
IHK (Industrie- und Handelskammer)
BG (Berufsgenossenschaft)
Diese Freigrenzen können je nach regionaler IHK oder BG sowie der Branche variieren. Es ist daher ratsam, sich direkt bei den jeweiligen Stellen zu informieren.
Mit der Gewerbeanmeldung kommen einige Pflichten auf dich zu:
Für angehende Selbstständige und Kleinunternehmer gibt es einige wichtige Pflichten und Vorschriften, die man beachten sollte, um rechtliche Probleme zu vermeiden und den Betrieb erfolgreich zu führen. Hier sind die wesentlichen Pflichten in verständlicher Form erklärt:
Du bist verpflichtet, eine ordnungsgemäße Buchführung zu führen. Für kleine Unternehmen reicht meistens eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), bei der du deine Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellst, um deinen Gewinn zu ermitteln. Größere Unternehmen müssen eine doppelte Buchführung machen, was komplexer ist.
Auch als Kleinunternehmer musst du regelmäßig Steuererklärungen beim Finanzamt einreichen. Dazu gehören zum Beispiel die Einkommensteuer und, je nach Umsatzhöhe, auch die Umsatzsteuer. Wenn dein Umsatz im Vorjahr unter 22.000 Euro lag, kannst du die Kleinunternehmerregelung nutzen, bei der du keine Umsatzsteuer abführen musst.
Gewerbetreibende müssen in der Regel Mitglied in der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK) sein. Das ist eine gesetzliche Pflicht, und es fallen jährliche Beiträge an. Es gibt jedoch Ermäßigungen für Kleinunternehmer mit geringem Umsatz.
Wenn du Mitarbeiter beschäftigst, musst du dein Unternehmen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden. Diese sorgt für die gesetzliche Unfallversicherung deiner Angestellten. Auch wenn du keine Mitarbeiter hast, kann eine freiwillige Absicherung sinnvoll sein.
Auch Kleinunternehmer müssen die Datenschutzvorschriften einhalten, insbesondere beim Umgang mit Kundendaten. Du solltest sicherstellen, dass persönliche Daten wie Namen, Adressen oder Zahlungsinformationen sicher gespeichert werden und nur für den vorgesehenen Zweck genutzt werden.
Wenn du Mitarbeiter beschäftigst, musst du für deren Sicherheit am Arbeitsplatz sorgen. Dazu gehört zum Beispiel, dass du geeignete Schutzmaßnahmen triffst, Schulungen durchführst und Erste-Hilfe-Material bereithältst.
Solltest du Mitarbeiter einstellen, musst du sicherstellen, dass sie mindestens den gesetzlichen Mindestlohn erhalten. Der Mindestlohn gilt für fast alle Arbeitsverhältnisse, es gibt jedoch Ausnahmen, z.B. für Praktikanten unter bestimmten Bedingungen.
Du musst bestimmte geschäftliche Unterlagen wie Rechnungen, Verträge und Buchführungsunterlagen bis zu 10 Jahre lang aufbewahren. Diese Regelung soll sicherstellen, dass bei einer Steuerprüfung alle notwendigen Dokumente vorliegen.
Wenn du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst, darfst du keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen. Dafür musst du jedoch in jedem Geschäftsjahr prüfen, ob dein Umsatz weiterhin unter 22.000 Euro liegt, um die Regelung nutzen zu können.
Wenn du Verpackungen in Umlauf bringst (z.B. beim Versand von Produkten), musst du dich im Verpackungsregister "LUCID" anmelden und deine Verpackungen lizensieren. Das gilt auch für Kleinunternehmer, die nur geringe Mengen an Verpackungen verwenden.
Betreibst du eine geschäftliche Webseite, musst du ein Impressum angeben. Dieses muss vollständige Angaben zu deiner Person oder deinem Unternehmen enthalten, einschließlich Name, Adresse, Kontaktdaten und gegebenenfalls die Steuernummer.
Auch Kleinunternehmer müssen bei Rechnungen bestimmte gesetzliche Vorgaben erfüllen. Dazu gehören Angaben wie Name und Anschrift des Unternehmens, Rechnungsdatum, eine eindeutige Rechnungsnummer und bei Rechnungen über 250 Euro auch die Steuernummer.
Wenn du Werbung machst, insbesondere online, muss diese klar als Werbung erkennbar sein. Das gilt zum Beispiel für bezahlte Kooperationen auf Social-Media-Plattformen oder Werbeanzeigen auf deiner Webseite.
Bei Bargeldgeschäften musst du deine Einnahmen genau dokumentieren. Eine elektronische Kasse ist nicht zwingend erforderlich, aber es sollte ein nachvollziehbares System für die Erfassung der Einnahmen und Ausgaben bestehen.
Wenn du auf deiner Webseite oder in deinem Marketingmaterial Bilder, Texte oder Musik verwendest, musst du sicherstellen, dass du die Erlaubnis dazu hast. Achte darauf, keine geschützten Inhalte ohne Lizenz zu nutzen.
Wenn du Produkte verkaufst, müssen diese bestimmten Sicherheitsanforderungen entsprechen. Bei bestimmten Waren wie Elektrogeräten oder Spielzeug ist zusätzlich eine spezielle Kennzeichnung wie das CE-Zeichen erforderlich.
Beim Verkauf an Verbraucher, insbesondere im Online-Handel, musst du über Dinge wie Widerrufsrechte, Lieferzeiten und allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) informieren.
Als Selbstständiger solltest du prüfen, ob für dich eine Sozialversicherungspflicht besteht. Manche Berufsgruppen wie Künstler oder Pfleger müssen sich selbst versichern oder in spezielle Kassen einzahlen.
Für Kleinunternehmer gibt es einen Freibetrag für die Gewerbesteuer in Höhe von 24.500 Euro. Das bedeutet, dass du erst Gewerbesteuer zahlen musst, wenn dein Jahresgewinn diesen Betrag übersteigt.
Wenn du Dienstleister beauftragst, die personenbezogene Daten verarbeiten (z.B. eine Cloud-Software), musst du einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abschließen, um den Datenschutzvorschriften zu entsprechen.
Falls du regelmäßig nur für einen einzigen Auftraggeber tätig bist, könnte eine Scheinselbstständigkeit vorliegen. Das Finanzamt könnte dann fordern, dass du wie ein Arbeitnehmer behandelt wirst, was zusätzliche Sozialabgaben zur Folge haben könnte.
Diese Punkte decken die wichtigsten Pflichten ab, die man als Kleinunternehmer und Selbstständiger beachten muss, um einen reibungslosen Geschäftsbetrieb zu gewährleisten.
Da hört sich jetzt erstmal viel an. Aber der erste Schritt ist getan. Die Gewerbeanmeldung ist der erste wichtige Schritt auf dem Weg in die Selbstständigkeit. Mit einer guten Vorbereitung und den richtigen Informationen ist dieser Schritt unkompliziert und schnell erledigt. Achte darauf, alle erforderlichen Unterlagen parat zu haben und informiere dich über die spezifischen Anforderungen deines Gewerbes. Nach der Anmeldung beginnt die eigentliche Arbeit – dein Weg zum erfolgreichen Unternehmer!
Ich hoffe, dieser Beitrag hat dir geholfen, die Gewerbeanmeldung besser zu verstehen. Wenn du noch Fragen hast, zögere nicht, einen Termin beim Gewerbeamt zu vereinbaren oder dich online weiter zu informieren. Viel Erfolg bei deinem Start in die Selbstständigkeit!
Das Gewerbeanmeldungsformular ist ein offizielles Dokument, das du ausfüllen musst, um ein Gewerbe beim zuständigen Amt anzumelden. Es erfordert Angaben wie deinen Namen, Adresse, Art des Gewerbes und die Betriebsstätte. Je nach Gemeinde kannst du es oft online auf der Website des Gewerbeamtes herunterladen oder direkt vor Ort erhalten.
Die Kosten für eine Gewerbeanmeldung variieren je nach Stadt oder Bundesland und liegen meist zwischen 20 und 50 Euro. In größeren Städten können die Gebühren auch höher ausfallen. Diese Gebühr wird normalerweise bei der Anmeldung direkt beim Amt bezahlt.
In vielen Städten und Gemeinden ist eine Online-Anmeldung möglich. Die Online-Anmeldung spart Zeit und ist besonders praktisch. Meist musst du die erforderlichen Dokumente scannen und hochladen und kannst die Gebühr online bezahlen. Auf der Website des jeweiligen Gewerbeamts findest du genaue Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung.
Manche Städte bieten das Gewerbeanmeldungsformular als PDF zum Download auf ihrer Website an. Du kannst es herunterladen, ausdrucken und ausfüllen, um es entweder persönlich abzugeben oder per Post an das Gewerbeamt zu senden. Manche Ämter akzeptieren das ausgefüllte Formular auch per E-Mail.
In Berlin kannst du die Gewerbeanmeldung entweder online oder persönlich beim zuständigen Bezirksamt durchführen. Die Kosten liegen bei etwa 26 Euro für Einzelunternehmen und können für andere Rechtsformen variieren. Auf der Verwaltungswebsite von Berlin findest du alle Informationen, die du für den Anmeldeprozess benötigst.
Solltest du die Bescheinigung deiner Gewerbeanmeldung verloren haben, kannst du beim Gewerbeamt eine Zweitschrift oder Kopie anfordern. Dafür fällt meist eine geringe Gebühr an. Diese Zweitschrift dient als offizieller Nachweis deines Gewerbes und wird bei Behörden und Banken akzeptiert.
Bei einer GmbH ist die Gewerbeanmeldung etwas komplexer. Zunächst musst du das Stammkapital hinterlegen und die GmbH ins Handelsregister eintragen lassen. Erst nach der Handelsregistereintragung kannst du die Gewerbeanmeldung vornehmen. Es ist ratsam, sich hier rechtlich beraten zu lassen, da weitere Anforderungen wie die Vorlage des Handelsregisterauszugs bestehen.
Nach erfolgreicher Anmeldung bekommst du eine Bescheinigung, die als offizieller Nachweis deines Gewerbes dient. Diese Bescheinigung wird oft von Banken, Versicherungen und anderen Institutionen verlangt, z. B. wenn du Geschäftskonten eröffnest oder Versicherungen abschließt.
Du solltest deinen Personalausweis mitbringen, eventuell ein ausgefülltes Formular und je nach Art des Gewerbes zusätzliche Genehmigungen (z. B. für gastronomische Betriebe oder Handwerksberufe). Bei Online-Anmeldungen müssen diese Unterlagen oft als Scan hochgeladen werden.
Ein Gewerbe muss angemeldet werden, sobald du einer regelmäßigen und selbstständigen Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht nachgehst. Auch nebenberufliche Tätigkeiten müssen gemeldet werden, wenn sie auf Dauer ausgelegt sind und Gewinne erzielen sollen.
Die Anmeldung selbst dauert meist nur wenige Minuten, wenn du persönlich beim Gewerbeamt erscheinst. In der Regel erhältst du die Bescheinigung direkt vor Ort oder kurz danach per Post. Bei Online-Anmeldungen kann die Bestätigung einige Tage in Anspruch nehmen.
Nach der Gewerbeanmeldung informiert das Gewerbeamt das Finanzamt. Du erhältst vom Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den du ausfüllen musst, um als Selbstständiger steuerlich erfasst zu werden. Darin machst du Angaben zu deiner voraussichtlichen Einnahmehöhe und erhältst eine Steuernummer.
Wenn es darum geht, wie viel du ohne Gewerbeanmeldung verdienen darfst, gibt es zwei wesentliche Perspektiven: das Gewerbe- und das Steuerrecht.
Diese Angaben sollten dir eine Orientierung geben, wann und unter welchen Umständen eine Gewerbeanmeldung notwendig ist und wann steuerliche Verpflichtungen greifen. Wenn du regelmäßig Gewinne erzielen möchtest, ist eine Anmeldung in jedem Fall ratsam, um rechtlichen und steuerlichen Anforderungen zu entsprechen. Falls du dir nicht sicher bist, kontaktiere in jedem Fall das Finanzamt oder einen Steuerberater.
Hier sind einige empfehlenswerte Bücher zum Thema Gründung und Selbstständigkeit:
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