Online Marketing Tipp 1
Ein wichtiger Schritt in Richtung Online Business: Die Gewerbeanmeldung
Gerne den Beitrag teilen :-)

Gewerbeanmeldung leicht gemacht – Dein Guide für den Start
Du möchtest ein eigenes Business/Gewerbe gründen und weißt nicht, wo du anfangen sollst? Keine Sorge, du bist nicht allein! In diesem Beitrag erkläre ich dir Schritt für Schritt, wie du dein Gewerbe anmeldest, was du dabei beachten musst und welche Schritte danach folgen. Egal, ob du ein kleines Nebengewerbe planst oder den Sprung in die Vollselbstständigkeit wagst – hier erfährst du alles Wichtige.
Was ist ein Gewerbe?
Ein Gewerbe ist jede selbstständige, dauerhafte Tätigkeit, die darauf abzielt, Gewinne zu erzielen. Dazu zählen zum Beispiel das Betreiben eines Online-Shops, Handwerksbetriebe, Dienstleistungsunternehmen oder auch Gastronomiebetriebe. Wenn du planst, regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht tätig zu werden, musst du ein Gewerbe anmelden.
Wo muss ich mein Gewerbe anmelden?
Die Gewerbeanmeldung erfolgt direkt beim zuständigen Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde. In vielen Fällen ist das Gewerbeamt Teil des Ordnungsamtes oder des Bürgeramtes. In größeren Städten gibt es oft eigene Abteilungen für Gewerbeanmeldungen, während in kleineren Gemeinden das Bürgerbüro oder Rathaus diese Aufgabe übernimmt.
Viele Städte bieten mittlerweile auch die Möglichkeit, die Gewerbeanmeldung online über ihre offiziellen Webseiten durchzuführen. Dort findest du die benötigten Formulare sowie detaillierte Anleitungen zur Anmeldung.
Vorsicht vor kostenpflichtigen Vermittlungsportalen
Im Internet gibt es zahlreiche Portale wie „Gewerbeanmeldung24“ oder "Gewerbeanmeldung.de" oder ähnliche, die eine Gewerbeanmeldung gegen eine zusätzliche Gebühr anbieten. Diese Portale werben oft mit einem „bequemen Online-Service“ für die Gewerbeanmeldung und suggerieren, dass der Prozess über sie besonders einfach sei. Tatsächlich ist dieser Service jedoch meist unnötig, da die Gewerbeanmeldung direkt beim zuständigen Gewerbeamt deutlich günstiger oder sogar kostenlos online durchgeführt werden kann, wenn deine Stadt dies anbietet. Die Gebühren der Vermittlungsportale sind Zusatzkosten, die bei einer direkten Anmeldung beim Gewerbeamt nicht anfallen.
Um Kosten zu sparen und sicherzugehen, dass deine Anmeldung korrekt und vollständig ist, empfiehlt es sich, direkt die offizielle Website deiner Stadt oder Gemeinde zu besuchen und die Anmeldung selbst durchzuführen.
Welche Unterlagen benötige ich?
Um dein Gewerbe anzumelden, benötigst du folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass: Ein gültiger Lichtbildausweis zur Identifizierung.
- Anmeldeformular: Dies erhältst du beim Gewerbeamt oder kannst es online herunterladen.
- Handelsregisterauszug (falls vorhanden): Falls dein Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist, solltest du den Auszug mitbringen. In den meisten Fällen hast du als Einsteiger noch keinen Handelsregisterauszug.
- Erlaubnis oder Nachweis über Qualifikationen: Für bestimmte Gewerbearten (z.B. Gaststätten, Handwerksbetriebe) benötigst du spezielle Genehmigungen oder Nachweise über deine Qualifikationen. Für das Online Business benötigst du keine derartigen Qualifikationen.

Wie läuft die Anmeldung ab?
Nachdem du alle notwendigen Unterlagen zusammengetragen hast, geht es an das Ausfüllen des Antragsformulars zur Gewerbeanmeldung. Dieser Schritt ist entscheidend, da hier die Basisdaten deines Unternehmens festgelegt werden. Lass uns die wichtigsten Punkte gemeinsam durchgehen:
- Persönliche Daten: Zunächst musst du deine persönlichen Daten angeben. Dazu gehören dein vollständiger Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit und deine aktuelle Anschrift. Diese Informationen sind notwendig, um dich als Gewerbetreibenden eindeutig zu identifizieren.
- Name des Gewerbes: Der Name des Gewerbes ist ein besonders wichtiger Punkt. Wenn du ein Einzelunternehmen oder ein Kleingewerbe gründest, wird in der Regel dein eigener Name als Gewerbename verwendet, solange du keine spezielle Firmierung (also einen Fantasienamen oder Markennamen) anmeldest. Ein Beispiel könnte sein: „Max Müller – Onlinehandel“. Möchtest du jedoch einen anderen Namen als deinen eigenen verwenden, solltest du bedenken, dass dieser Name keine irreführenden Angaben enthalten darf und klar erkennen lassen muss, dass es sich um ein Einzelunternehmen handelt, beispielsweise „Müller IT-Services“. Eine Firmierung kannst du auch später noch beantragen, aber zu Beginn reicht oft der eigene Name.
- Art des Gewerbes: Hier gibst du die Art des Gewerbes an, das du ausüben möchtest. Das bedeutet, du musst genau beschreiben, welche Tätigkeit du mit deinem Gewerbe ausüben wirst. Hier einige Beispiele:
- Einzelhandel: Wenn du vorhast, Produkte – ob digital oder physisch – zu verkaufen, dann fällt deine Tätigkeit unter den Einzelhandel. Das gilt auch für einen Online-Shop, in dem du beispielsweise Kleidung, Elektronik, digitale Downloads wie E-Books oder Software anbietest. Du solltest hierbei klar angeben, welche Art von Produkten du vertreiben möchtest.
- Dienstleistung: Bietest du eine Dienstleistung an, wie beispielsweise Beratungen, Coachings, IT-Support, oder andere nicht-physische Leistungen, gibst du dies an. Beispiel: „Beratung im Bereich Online-Marketing“ oder „Grafikdesign-Dienstleistungen“. Bei Dienstleistungen ist es wichtig, genau zu spezifizieren, was du anbietest, da dies auch für spätere steuerliche Fragen von Bedeutung sein kann.
- Standort des Unternehmens: Der Standort des Unternehmens ist der Ort, von dem aus du dein Gewerbe betreibst. Wenn du ein Ladengeschäft eröffnest, ist das deine Ladenadresse. Bei einem Online-Business ist es die Adresse, an der du hauptsächlich arbeitest – dies kann auch deine Privatadresse sein, wenn du von zu Hause aus arbeitest. Achte darauf, dass diese Adresse auch in allen geschäftlichen Dokumenten (wie Rechnungen) auftaucht, da sie für Behörden und Kunden gleichermaßen wichtig ist.

Besonderheiten beim Start eines Online-Business
Wenn du ein Online-Business startest, gibt es einige zusätzliche Überlegungen:
- Einzelhandel für digitale Produkte: Wenn du digitale Produkte wie E-Books, Online-Kurse, Software oder Musikdateien verkaufst, fällt dies ebenfalls unter den Einzelhandel. Es ist wichtig, dass du dies im Antragsformular genau angibst, zum Beispiel „Einzelhandel mit digitalen Produkten“. Selbst wenn du keine physischen Waren verschickst, gilt der Verkauf digitaler Waren als Handel.
- Dienstleistung vs. Einzelhandel: Falls du eine Plattform betreibst, auf der du sowohl digitale Produkte als auch Dienstleistungen anbietest, musst du beides entsprechend angeben. Zum Beispiel könntest du „Einzelhandel mit digitalen Produkten und IT-Beratung“ angeben. Wenn du feststellst, dass du später eine ganz neue Tätigkeit aufnehmen möchtest, die du bei der ursprünglichen Anmeldung nicht angegeben hast, kannst du dein bestehendes Gewerbe auch erweitern lassen, anstatt einen neuen Gewerbeschein zu beantragen.
- Domain und Online-Präsenz: Wenn du eine Domain für dein Online-Business registrierst, überlege, ob du diese als Teil deines Firmennamens verwenden möchtest. Das kann helfen, dein Geschäft besser zu branden und es von Anfang an professionell wirken zu lassen.
Nachdem du das Formular sorgfältig ausgefüllt hast, geht es an die Einreichung. Du kannst dies entweder persönlich beim Gewerbeamt tun oder, falls verfügbar, die Online-Anmeldung nutzen. Beide Wege führen dich zum gleichen Ziel: der offiziellen Bestätigung deiner Gewerbeanmeldung.
- Bearbeitungsgebühr bezahlen: Für die Anmeldung wird eine Bearbeitungsgebühr fällig, die je nach Gemeinde zwischen 20 und 60 Euro liegen kann.
- Bestätigung erhalten: Nach erfolgreicher Anmeldung erhältst du eine Bestätigung, die sogenannte Gewerbeanmeldung. Diese dient als Nachweis, dass du dein Gewerbe offiziell angemeldet hast.
Was passiert nach der Gewerbeanmeldung?
Nach der Anmeldung deines Gewerbes gibt es noch einige weitere Schritte, die du beachten solltest:
- Meldung beim Finanzamt: Das Gewerbeamt informiert automatisch das Finanzamt über deine Anmeldung. Du erhältst dann in der Regel einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den du ausfüllen und zurücksenden musst. Auf Basis dieser Angaben wird dir eine Steuernummer zugewiesen.
- Eintragung bei der IHK oder HWK: Je nach Art deines Gewerbes wirst du automatisch Mitglied der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK). Die Mitgliedschaft ist Pflicht und mit Beiträgen verbunden. Hier gibt es allerdings Freigrenzen. Informiere dich am besten direkt bei den Institutionen:
IHK (Industrie- und Handelskammer)
- Grundbeitrag:
- Alle Gewerbetreibenden sind grundsätzlich beitragspflichtig.
- Beitragsfreigrenzen:
- Gewerbeertrag unter 5.200 Euro/Jahr:
- Unternehmen mit einem Gewerbeertrag (Gewinn) von weniger als 5.200 Euro im Jahr sind von der Beitragspflicht zur IHK befreit.
- Existenzgründer-Erleichterungen:
- In den ersten zwei Jahren nach der Gründung kann eine Befreiung oder Ermäßigung der Beiträge erfolgen, wenn der Gewerbeertrag unterhalb bestimmter Grenzen bleibt (variiert je nach IHK).
BG (Berufsgenossenschaft)
- Pflicht zur Anmeldung:
- Alle Unternehmen müssen sich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden, auch Solo-Selbstständige.
- Beitragsfreigrenzen:
- Solo-Selbstständige ohne Mitarbeiter:
- In vielen Branchen keine Beitragspflicht, sofern keine besonders gefährliche Tätigkeit ausgeübt wird.
- Geringfügig Beschäftigte:
- Sonderregelungen können zu niedrigeren Beiträgen führen.
Diese Freigrenzen können je nach regionaler IHK oder BG sowie der Branche variieren. Es ist daher ratsam, sich direkt bei den jeweiligen Stellen zu informieren.

Welche Pflichten habe ich als angehender Gewerbetreibender?
Mit der Gewerbeanmeldung kommen einige Pflichten auf dich zu:
- Führung der Buchhaltung: Du bist verpflichtet, eine ordnungsgemäße Buchhaltung zu führen. Je nach Größe und Art deines Gewerbes kann dies eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder eine doppelte Buchführung sein.
- Abgabe von Steuererklärungen: Du musst regelmäßig deine Steuererklärungen (z.B. Umsatzsteuer, Einkommensteuer, evtl. noch Gewerbesteuer) beim Finanzamt einreichen.
- Gewerberechtliche Vorschriften einhalten: Es gibt zahlreiche Vorschriften, die du als Gewerbetreibender beachten musst, z.B. zu Arbeitszeiten, Arbeitsschutz oder den Umgang mit Kundendaten (Stichwort Datenschutz)

Weitere Pflichten als Gewerbetreibender?
Für angehende Selbstständige und Kleinunternehmer gibt es einige wichtige Pflichten und Vorschriften, die man beachten sollte, um rechtliche Probleme zu vermeiden und den Betrieb erfolgreich zu führen. Hier sind die wesentlichen Pflichten in verständlicher Form erklärt:
1. Buchführung
Du bist verpflichtet, eine ordnungsgemäße Buchführung zu führen. Für kleine Unternehmen reicht meistens eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), bei der du deine Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellst, um deinen Gewinn zu ermitteln. Größere Unternehmen müssen eine doppelte Buchführung machen, was komplexer ist.
2. Steuererklärungen abgeben
Auch als Kleinunternehmer musst du regelmäßig Steuererklärungen beim Finanzamt einreichen. Dazu gehören zum Beispiel die Einkommensteuer und, je nach Umsatzhöhe, auch die Umsatzsteuer. Wenn dein Umsatz im Vorjahr unter 22.000 Euro lag, kannst du die Kleinunternehmerregelung nutzen, bei der du keine Umsatzsteuer abführen musst.
3. Mitgliedschaft in der IHK oder HWK
Gewerbetreibende müssen in der Regel Mitglied in der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK) sein. Das ist eine gesetzliche Pflicht, und es fallen jährliche Beiträge an. Es gibt jedoch Ermäßigungen für Kleinunternehmer mit geringem Umsatz.
4. Meldung bei der Berufsgenossenschaft
Wenn du Mitarbeiter beschäftigst, musst du dein Unternehmen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden. Diese sorgt für die gesetzliche Unfallversicherung deiner Angestellten. Auch wenn du keine Mitarbeiter hast, kann eine freiwillige Absicherung sinnvoll sein.
5. Datenschutz beachten (DSGVO)
Auch Kleinunternehmer müssen die Datenschutzvorschriften einhalten, insbesondere beim Umgang mit Kundendaten. Du solltest sicherstellen, dass persönliche Daten wie Namen, Adressen oder Zahlungsinformationen sicher gespeichert werden und nur für den vorgesehenen Zweck genutzt werden.
6. Arbeitsschutz gewährleisten
Wenn du Mitarbeiter beschäftigst, musst du für deren Sicherheit am Arbeitsplatz sorgen. Dazu gehört zum Beispiel, dass du geeignete Schutzmaßnahmen triffst, Schulungen durchführst und Erste-Hilfe-Material bereithältst.
7. Mindestlohn einhalten
Solltest du Mitarbeiter einstellen, musst du sicherstellen, dass sie mindestens den gesetzlichen Mindestlohn erhalten. Der Mindestlohn gilt für fast alle Arbeitsverhältnisse, es gibt jedoch Ausnahmen, z.B. für Praktikanten unter bestimmten Bedingungen.
8. Aufbewahrungspflichten
Du musst bestimmte geschäftliche Unterlagen wie Rechnungen, Verträge und Buchführungsunterlagen bis zu 10 Jahre lang aufbewahren. Diese Regelung soll sicherstellen, dass bei einer Steuerprüfung alle notwendigen Dokumente vorliegen.
9. Kleinunternehmerregelung beachten
Wenn du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst, darfst du keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen. Dafür musst du jedoch in jedem Geschäftsjahr prüfen, ob dein Umsatz weiterhin unter 22.000 Euro liegt, um die Regelung nutzen zu können.
10. Verpackungsgesetz (VerpackG)
Wenn du Verpackungen in Umlauf bringst (z.B. beim Versand von Produkten), musst du dich im Verpackungsregister "LUCID" anmelden und deine Verpackungen lizensieren. Das gilt auch für Kleinunternehmer, die nur geringe Mengen an Verpackungen verwenden.
11. Impressumspflicht
Betreibst du eine geschäftliche Webseite, musst du ein Impressum angeben. Dieses muss vollständige Angaben zu deiner Person oder deinem Unternehmen enthalten, einschließlich Name, Adresse, Kontaktdaten und gegebenenfalls die Steuernummer.
12. Rechnungsstellungspflichten
Auch Kleinunternehmer müssen bei Rechnungen bestimmte gesetzliche Vorgaben erfüllen. Dazu gehören Angaben wie Name und Anschrift des Unternehmens, Rechnungsdatum, eine eindeutige Rechnungsnummer und bei Rechnungen über 250 Euro auch die Steuernummer.
13. Kennzeichnungspflicht bei Werbemaßnahmen
Wenn du Werbung machst, insbesondere online, muss diese klar als Werbung erkennbar sein. Das gilt zum Beispiel für bezahlte Kooperationen auf Social-Media-Plattformen oder Werbeanzeigen auf deiner Webseite.
14. Kassenführung und Dokumentation
Bei Bargeldgeschäften musst du deine Einnahmen genau dokumentieren. Eine elektronische Kasse ist nicht zwingend erforderlich, aber es sollte ein nachvollziehbares System für die Erfassung der Einnahmen und Ausgaben bestehen.
15. Urheberrechte beachten
Wenn du auf deiner Webseite oder in deinem Marketingmaterial Bilder, Texte oder Musik verwendest, musst du sicherstellen, dass du die Erlaubnis dazu hast. Achte darauf, keine geschützten Inhalte ohne Lizenz zu nutzen.
16. Produktkennzeichnung und Sicherheitsanforderungen
Wenn du Produkte verkaufst, müssen diese bestimmten Sicherheitsanforderungen entsprechen. Bei bestimmten Waren wie Elektrogeräten oder Spielzeug ist zusätzlich eine spezielle Kennzeichnung wie das CE-Zeichen erforderlich.
17. Informationspflichten gegenüber Verbrauchern
Beim Verkauf an Verbraucher, insbesondere im Online-Handel, musst du über Dinge wie Widerrufsrechte, Lieferzeiten und allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) informieren.
18. Sozialversicherungspflicht prüfen
Als Selbstständiger solltest du prüfen, ob für dich eine Sozialversicherungspflicht besteht. Manche Berufsgruppen wie Künstler oder Pfleger müssen sich selbst versichern oder in spezielle Kassen einzahlen.
19. Gewerbesteuerfreibetrag beachten
Für Kleinunternehmer gibt es einen Freibetrag für die Gewerbesteuer in Höhe von 24.500 Euro. Das bedeutet, dass du erst Gewerbesteuer zahlen musst, wenn dein Jahresgewinn diesen Betrag übersteigt.
20. Pflichten bei der Auftragsdatenverarbeitung
Wenn du Dienstleister beauftragst, die personenbezogene Daten verarbeiten (z.B. eine Cloud-Software), musst du einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abschließen, um den Datenschutzvorschriften zu entsprechen.
21. Prüfung auf Scheinselbstständigkeit
Falls du regelmäßig nur für einen einzigen Auftraggeber tätig bist, könnte eine Scheinselbstständigkeit vorliegen. Das Finanzamt könnte dann fordern, dass du wie ein Arbeitnehmer behandelt wirst, was zusätzliche Sozialabgaben zur Folge haben könnte.
Diese Punkte decken die wichtigsten Pflichten ab, die man als Kleinunternehmer und Selbstständiger beachten muss, um einen reibungslosen Geschäftsbetrieb zu gewährleisten.
Fazit
Da hört sich jetzt erstmal viel an. Aber der erste Schritt ist getan. Die Gewerbeanmeldung ist der erste wichtige Schritt auf dem Weg in die Selbstständigkeit. Mit einer guten Vorbereitung und den richtigen Informationen ist dieser Schritt unkompliziert und schnell erledigt. Achte darauf, alle erforderlichen Unterlagen parat zu haben und informiere dich über die spezifischen Anforderungen deines Gewerbes. Nach der Anmeldung beginnt die eigentliche Arbeit – dein Weg zum erfolgreichen Unternehmer!
Ich hoffe, dieser Beitrag hat dir geholfen, die Gewerbeanmeldung besser zu verstehen. Wenn du noch Fragen hast, zögere nicht, einen Termin beim Gewerbeamt zu vereinbaren oder dich online weiter zu informieren. Viel Erfolg bei deinem Start in die Selbstständigkeit!
Häufig gestellte Fragen zur Gewerbeanmeldung:
1. Wer muss ein Gewerbe anmelden?
Ein Gewerbe muss jede Person anmelden, die dauerhaft und selbstständig mit der Absicht handelt, Gewinne zu erzielen – unabhängig davon, ob haupt- oder nebenberuflich. Das gilt auch für scheinbar kleine Aktivitäten wie das regelmäßige Verkaufen auf Etsy, das Erstellen von Websites für Dritte oder Affiliate-Marketing. Wichtig: Auch ohne sofortigen Gewinn zählt allein die Absicht. Freiberufler:innen (z. B. Designer:innen, Texter:innen, Coaches) sind von der Gewerbeanmeldung ausgenommen, müssen sich aber beim Finanzamt melden.
2. Was ist der Unterschied zwischen einem Gewerbe und einer freiberuflichen Tätigkeit?
Freiberufler:innen üben sogenannte "Katalogberufe" oder ähnliche Tätigkeiten aus, z. B. als Ärztin, Steuerberater, Künstler:in oder Journalist:in. Sie müssen kein Gewerbe anmelden, sondern melden sich direkt beim Finanzamt. Gewerbetreibende hingegen unterliegen der Gewerbeordnung, müssen ein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden und gegebenenfalls Gewerbesteuer zahlen. Unsicher, was zutrifft? Im Zweifel lieber beim Finanzamt oder einem Steuerberater nachfragen.
3. Wo muss ich mein Gewerbe anmelden?
Das Gewerbe meldest du beim Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde an. In kleinen Orten ist das meist im Rathaus untergebracht, in größeren Städten oft beim Ordnungs- oder Bürgeramt. Immer mehr Kommunen bieten mittlerweile auch eine Online-Anmeldung über ihr Verwaltungsportal an. Wichtig: Melde dich beim zuständigen Amt an – also dort, wo dein Wohn- bzw. Geschäftssitz liegt.
4. Kann ich mein Gewerbe online anmelden?
Ja – viele Gemeinden bieten mittlerweile Online-Dienste an, über die du dein Gewerbe vollständig digital anmelden kannst. Dafür brauchst du meist ein Nutzerkonto und gegebenenfalls ein Kartenlesegerät (z. B. für den Personalausweis mit Onlinefunktion). Achte darauf, wirklich über das offizielle Portal deiner Stadt zu gehen – nicht über kostenpflichtige Drittanbieter.
5. Welche Unterlagen brauche ich zur Gewerbeanmeldung?
In der Regel brauchst du:
- Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Das ausgefüllte Anmeldeformular (online oder vor Ort)
- Ggf. eine Meldebescheinigung (bei ausländischer Staatsangehörigkeit)
- Bei bestimmten Tätigkeiten: Genehmigungen, Nachweise oder Meisterbriefe
- Bei juristischen Personen zusätzlich: Gesellschaftsvertrag, Handelsregisterauszug Für die meisten Online-Unternehmen (z. B. Blogger:innen, Etsy-Verkäufer:innen) sind keine besonderen Nachweise erforderlich.
6. Was kostet die Gewerbeanmeldung?
Die Gebühren liegen je nach Gemeinde zwischen 15 € und 65 €. Online-Anmeldungen kosten meist genau so viel. Für Neben- oder Kleingewerbe gelten keine Sondertarife. Tipp: Manche Kommunen bieten Ermäßigungen für Studierende oder Gründer:innen an – nachfragen lohnt sich.
7. Wann muss ich mein Gewerbe spätestens anmelden?
Sobald du mit der gewerblichen Tätigkeit beginnst – also bereits erste Leistungen anbietest, Kunden akquirierst oder Einnahmen erzielst. Das kann also auch vor dem ersten Umsatz der Fall sein. Wer zu spät anmeldet, riskiert ein Bußgeld. Im Zweifel: lieber ein paar Tage zu früh als zu spät.
8. Kann ich mein Gewerbe auch rückwirkend anmelden?
Ja – du kannst dein Gewerbe rückwirkend anmelden. Manche Ämter akzeptieren Rückdatierungen von ein bis zwei Monaten ohne Probleme. Aber: Das entbindet dich nicht von einer möglichen Ordnungswidrigkeit. Wer sehr spät anmeldet, muss mit einem Bußgeld rechnen – besonders, wenn bereits Umsätze erzielt wurden.
9. Was passiert nach der Anmeldung beim Gewerbeamt?
Du bekommst eine schriftliche Bestätigung – den sogenannten Gewerbeschein. Danach wird dein Fall automatisch an weitere Stellen weitergeleitet: das Finanzamt, die IHK/HWK und ggf. die Berufsgenossenschaft. Das Finanzamt schickt dir den steuerlichen Erfassungsbogen, den du unbedingt ausfüllen musst, um eine Steuernummer zu erhalten. Auch die IHK kann sich mit Beitragsbescheiden oder Starterinfos melden.
10. Was ist ein Gewerbeschein – und wofür brauche ich ihn?
Der Gewerbeschein ist die offizielle Bestätigung deiner Anmeldung. Du brauchst ihn z. B. für Geschäftskonten, als Nachweis für Geschäftspartner:innen, für deine Buchhaltung oder bei Amazon, Etsy & Co. Er dokumentiert gegenüber Behörden und Geschäftspartnern, dass dein Business rechtlich angemeldet ist.
11. Muss ich auch ein Kleingewerbe anmelden?
Ja, unbedingt. Der Begriff „Kleingewerbe“ beschreibt keine besondere Rechtsform, sondern meist die steuerliche Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG). Die Pflicht zur Gewerbeanmeldung besteht trotzdem. Du meldest dein Gewerbe wie jeder andere an, entscheidest aber beim Finanzamt, ob du umsatzsteuerpflichtig wirst oder nicht.
12. Welche Angaben muss ich im Anmeldeformular machen?
Du gibst deine persönlichen Daten an (Name, Adresse, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit), beschreibst deine Tätigkeit möglichst konkret (z. B. „Verkauf von handgemachtem Schmuck über Online-Plattformen“) und kreuzt an, ob du haupt- oder nebenberuflich tätig bist. Du kannst auch angeben, ob du allein oder mit Partner:innen gründest.
13. Was ist der Unterschied zwischen Haupt- und Nebengewerbe?
Ein Nebengewerbe betreibst du zusätzlich zu einer Haupttätigkeit – z. B. im Angestelltenverhältnis oder im Studium. Die Anmeldung ist identisch, aber: Die Krankenversicherung, Steuerlast und IHK-Beiträge können sich je nach Umfang deiner Nebentätigkeit unterscheiden. Bei Unsicherheit: Immer Beratung einholen (z. B. von der Krankenkasse oder einem Steuerberater).
14. Welche Gewerbe brauchen eine Sondergenehmigung?
Bestimmte Tätigkeiten sind erlaubnispflichtig, z. B.:
- Gastronomie (Schanklizenz)
- Bewachungsgewerbe
- Makler:innen und Finanzberater:innen
- Handwerke, die in der Handwerksrolle eingetragen werden müssen Für klassische Online-Gewerbe (Blog, Print-on-Demand, Coaching) brauchst du in der Regel keine Sondergenehmigung.
15. Was ist die Kleinunternehmerregelung und wie beantrage ich sie?
Diese Regelung befreit dich von der Umsatzsteuerpflicht, solange dein Umsatz im ersten Jahr unter 22.000 € liegt (Stand 2024). Du musst sie beim Finanzamt im steuerlichen Erfassungsbogen ankreuzen – nicht beim Gewerbeamt! Entscheidest du dich später anders, kannst du erst nach fünf Jahren wieder wechseln.
16. Muss ich mich ins Handelsregister eintragen lassen?
Nein, als Einzelunternehmer:in oder Kleingewerbetreibende:r brauchst du in der Regel keinen Handelsregistereintrag. Das gilt vor allem für kleinere Online-Shops, Freelancer:innen oder Etsy-Stores. Nur wenn du eine Kapitalgesellschaft gründest (z. B. GmbH), ist der Eintrag Pflicht.
17. Was ist der steuerliche Erfassungsbogen – und wie fülle ich ihn aus?
Der Bogen kommt nach der Gewerbeanmeldung per Post vom Finanzamt oder kann digital über ELSTER ausgefüllt werden. Du gibst u. a. an:
- Was du genau machst (Tätigkeitsbeschreibung)
- Ob du Kleinunternehmer:in bist
- Welche Umsätze du erwartest Tipp: Mach den Bogen nicht zwischen Tür und Angel – sondern plane dir Zeit dafür ein oder hol dir bei Unsicherheit Hilfe.
18. Welche Steuern muss ich als Gewerbetreibende:r zahlen?
Das hängt von deinem Einkommen und Umsatz ab. Mögliche Steuern sind:
- Einkommensteuer (auf deinen Gewinn)
- Gewerbesteuer (ab ca. 24.500 € Gewinn/Jahr, aber bei Einzelunternehmen oft durch Freibetrag neutralisiert)
- Umsatzsteuer (außer du nutzt die Kleinunternehmerregelung) Bei Unsicherheit: steuerliche Erstberatung nutzen – oft bieten IHK oder Verbände kostenlose Angebote für Gründer:innen an.
19. Muss ich Beiträge an die IHK zahlen – auch wenn ich wenig verdiene?
Ja – du wirst nach der Gewerbeanmeldung automatisch Mitglied der IHK. Wenn du im Jahr unter ca. 5.200 € Gewinn machst (Stand 2024), kannst du dich von den Beiträgen befreien lassen. Du musst dafür einen Antrag stellen und ggf. deine Einnahmen belegen. Für reine Nebengewerbe oder Kleinstgründer:innen ist die IHK meist kostenfrei.
20. Was passiert, wenn ich kein Gewerbe anmelde?
Wer ohne Anmeldung gewerblich tätig ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das kann mit Bußgeldern geahndet werden. Noch schlimmer: Einnahmen, die du nicht meldest, gelten steuerlich als Schwarzarbeit. Selbst wenn du „nur nebenbei“ ein paar Euro mit Etsy, Dropshipping oder Coaching verdienst – sobald eine Gewinnerzielungsabsicht erkennbar ist, musst du ein Gewerbe anmelden. Im Zweifel: anmelden – es kostet wenig, spart aber viel Stress.
21. Ab wann muss ich ein Gewerbe anmelden?
Wenn es darum geht, wie viel du ohne Gewerbeanmeldung verdienen darfst, gibt es zwei wesentliche Perspektiven: das Gewerbe- und das Steuerrecht.
- Gewerberechtliche Aspekte: Prinzipiell gibt es keine klare Einkommensgrenze, ab der ein Gewerbe anzumelden ist. Sobald eine Tätigkeit regelmäßig, auf Dauer und mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird, ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Dies gilt unabhängig davon, ob du nur einen geringen Gewinn erzielst oder höhere Einnahmen hast (JuraRat, Gründerlexikon)
- Steuerrechtliche Freigrenzen: Bei gelegentlichen und privaten Verkäufen existiert eine Freigrenze. Einnahmen aus privaten Veräußerungsgeschäften, wie z. B. der Verkauf von gebrauchten Gegenständen, sind bis zu einer Summe von 600 Euro pro Jahr steuerfrei. Überschreitest du diese Grenze, musst du den gesamten Betrag in deiner Steuererklärung angeben und versteuern ING. Aktuell gibt es für private Veräußerungsgeschäfte (wie den Verkauf von Edelmetallen, Kunstwerken oder Kryptowährungen) eine Freigrenze. Bis 2023 lag diese Freigrenze bei 600 Euro pro Jahr: Überschreitet der Gewinn diesen Betrag, muss der gesamte Gewinn versteuert werden. Ab dem 1. Januar 2024 wurde diese Freigrenze durch das Wachstumschancengesetz auf 1.000 Euro angehoben. Dies bedeutet, dass Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bis zu dieser Grenze steuerfrei bleiben. Allerdings handelt es sich um eine Freigrenze und keinen Freibetrag – das heißt, wenn der Gewinn auch nur um einen Cent die Grenze überschreitet, wird der komplette Betrag steuerpflichtig (nicht nur der überschreitende Teil) Lohnsteuerkompakt, Klein &Partner
- Verkäufe von Gegenständen des täglichen Gebrauchs wie gebrauchte Kleidung oder Haushaltsgegenstände, die beispielsweise auf eBay oder Vinted angeboten werden, sind in der Regel steuerfrei. Allerdings sind seit Januar 2023 Online-Plattformen verpflichtet, Verkäufe von mehr als 30 Artikeln oder Einnahmen über 2.000 Euro an das Finanzamt zu melden. Diese Meldung allein macht die Verkäufe jedoch nicht automatisch steuerpflichtig – das Finanzamt kann aber so leichter feststellen, ob eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt
- Zusätzlich gilt ein steuerlicher Grundfreibetrag: Selbstständige oder nebenberuflich Tätige müssen Einkommensteuer zahlen, wenn ihre Gesamteinnahmen (aus allen Einkommensquellen) über dem jährlichen Grundfreibetrag liegen, der aktuell bei 10.908 Euro für Ledige und 21.816 Euro für Verheiratete liegt. Deurag
Diese Angaben sollten dir eine Orientierung geben, wann und unter welchen Umständen eine Gewerbeanmeldung notwendig ist und wann steuerliche Verpflichtungen greifen. Wenn du regelmäßig Gewinne erzielen möchtest, ist eine Anmeldung in jedem Fall ratsam, um rechtlichen und steuerlichen Anforderungen zu entsprechen. Falls du dir nicht sicher bist, kontaktiere in jedem Fall das Finanzamt oder einen Steuerberater.
Empfehlenswerte Bücher zum Thema Gründung und Selbstständigkeit
Hier sind einige empfehlenswerte Bücher zum Thema Gründung und Selbstständigkeit:
- Die ersten vier Bücher: Über Amazon erhältlich und bieten umfassende Anleitungen zu Themen wie Businessplanung, Marketing und Finanzierung für Gründer und Selbstständige.
- Die letzten beiden Bücher: Über Digistore24 erhältlich und kostenlos verfügbar. Diese bieten praxisnahe Tipps für Einsteiger und fokussieren auf die ersten Schritte in die Selbstständigkeit und in das Online Business
Diese Auswahl deckt von Grundlagen bis hin zu fortgeschritteneren Tipps alles ab, was du für einen erfolgreichen Start ins eigene Business benötigst.
Empfehlenswerte Bücher zum Thema Steuern
Diese Bücher habe ich selbst genutz und kann sie sehr empfehlen. Sie bieten einen verständlichen Einstieg in Buchhaltung und/oder Steuerrecht – ideal für Selbstständige, die ihre Finanzen selbst in die Hand nehmen möchten. Von praxisnahen Anleitungen bis hin zu Steuertipps für Anfänger: Hier findest du das notwendige Wissen, um sicher durch den Dschungel der Buchführung und Steuern zu navigieren.