Tipp 1: Ein wichtiger Schritt in Richtung Online Business - Die Gewerbeanmeldung

Online Marketing Tipp 1

Ein wichtiger Schritt in Richtung Online Business: Die Gewerbeanmeldung

Gerne den Beitrag teilen :-)

Ein wichtiger Schritt in Richtung Online Business: Die Gewerbeanmeldung

Gewerbeanmeldung leicht gemacht – Dein Guide für den Start


Du möchtest ein eigenes Business/Gewerbe gründen und weißt nicht, wo du anfangen sollst? Keine Sorge, du bist nicht allein! In diesem Beitrag erkläre ich dir Schritt für Schritt, wie du dein Gewerbe anmeldest, was du dabei beachten musst und welche Schritte danach folgen. Egal, ob du ein kleines Nebengewerbe planst oder den Sprung in die Vollselbstständigkeit wagst – hier erfährst du alles Wichtige.


Was ist ein Gewerbe?


Ein Gewerbe ist jede selbstständige, dauerhafte Tätigkeit, die darauf abzielt, Gewinne zu erzielen. Dazu zählen zum Beispiel das Betreiben eines Online-Shops, Handwerksbetriebe, Dienstleistungsunternehmen oder auch Gastronomiebetriebe. Wenn du planst, regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht tätig zu werden, musst du ein Gewerbe anmelden.


Wo muss ich mein Gewerbe anmelden?


Die Gewerbeanmeldung erfolgt direkt beim zuständigen Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde. In vielen Fällen ist das Gewerbeamt Teil des Ordnungsamtes oder des Bürgeramtes. In größeren Städten gibt es oft eigene Abteilungen für Gewerbeanmeldungen, während in kleineren Gemeinden das Bürgerbüro oder Rathaus diese Aufgabe übernimmt.


Viele Städte bieten mittlerweile auch die Möglichkeit, die Gewerbeanmeldung online über ihre offiziellen Webseiten durchzuführen. Dort findest du die benötigten Formulare sowie detaillierte Anleitungen zur Anmeldung.


Vorsicht vor kostenpflichtigen Vermittlungsportalen

Im Internet gibt es zahlreiche Portale wie „Gewerbeanmeldung24“ oder "Gewerbeanmeldung.de" oder ähnliche, die eine Gewerbeanmeldung gegen eine zusätzliche Gebühr anbieten. Diese Portale werben oft mit einem „bequemen Online-Service“ für die Gewerbeanmeldung und suggerieren, dass der Prozess über sie besonders einfach sei. Tatsächlich ist dieser Service jedoch meist unnötig, da die Gewerbeanmeldung direkt beim zuständigen Gewerbeamt deutlich günstiger oder sogar kostenlos online durchgeführt werden kann, wenn deine Stadt dies anbietet. Die Gebühren der Vermittlungsportale sind Zusatzkosten, die bei einer direkten Anmeldung beim Gewerbeamt nicht anfallen.


Um Kosten zu sparen und sicherzugehen, dass deine Anmeldung korrekt und vollständig ist, empfiehlt es sich, direkt die offizielle Website deiner Stadt oder Gemeinde zu besuchen und die Anmeldung selbst durchzuführen.



Welche Unterlagen benötige ich?


Um dein Gewerbe anzumelden, benötigst du folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass: Ein gültiger Lichtbildausweis zur Identifizierung.
  • Anmeldeformular: Dies erhältst du beim Gewerbeamt oder kannst es online herunterladen.
  • Handelsregisterauszug (falls vorhanden): Falls dein Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist, solltest du den Auszug mitbringen. In den meisten Fällen hast du als Einsteiger noch keinen Handelsregisterauszug.
  • Erlaubnis oder Nachweis über Qualifikationen: Für bestimmte Gewerbearten (z.B. Gaststätten, Handwerksbetriebe) benötigst du spezielle Genehmigungen oder Nachweise über deine Qualifikationen. Für das Online Business benötigst du keine derartigen Qualifikationen.


Wie läuft die Anmeldung ab?


Nachdem du alle notwendigen Unterlagen zusammengetragen hast, geht es an das Ausfüllen des Antragsformulars zur Gewerbeanmeldung. Dieser Schritt ist entscheidend, da hier die Basisdaten deines Unternehmens festgelegt werden. Lass uns die wichtigsten Punkte gemeinsam durchgehen:

  • Persönliche Daten: Zunächst musst du deine persönlichen Daten angeben. Dazu gehören dein vollständiger Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit und deine aktuelle Anschrift. Diese Informationen sind notwendig, um dich als Gewerbetreibenden eindeutig zu identifizieren.
  • Name des Gewerbes: Der Name des Gewerbes ist ein besonders wichtiger Punkt. Wenn du ein Einzelunternehmen oder ein Kleingewerbe gründest, wird in der Regel dein eigener Name als Gewerbename verwendet, solange du keine spezielle Firmierung (also einen Fantasienamen oder Markennamen) anmeldest. Ein Beispiel könnte sein: „Max Müller – Onlinehandel“. Möchtest du jedoch einen anderen Namen als deinen eigenen verwenden, solltest du bedenken, dass dieser Name keine irreführenden Angaben enthalten darf und klar erkennen lassen muss, dass es sich um ein Einzelunternehmen handelt, beispielsweise „Müller IT-Services“. Eine Firmierung kannst du auch später noch beantragen, aber zu Beginn reicht oft der eigene Name.
  • Art des Gewerbes: Hier gibst du die Art des Gewerbes an, das du ausüben möchtest. Das bedeutet, du musst genau beschreiben, welche Tätigkeit du mit deinem Gewerbe ausüben wirst. Hier einige Beispiele:
  • Einzelhandel: Wenn du vorhast, Produkte – ob digital oder physisch – zu verkaufen, dann fällt deine Tätigkeit unter den Einzelhandel. Das gilt auch für einen Online-Shop, in dem du beispielsweise Kleidung, Elektronik, digitale Downloads wie E-Books oder Software anbietest. Du solltest hierbei klar angeben, welche Art von Produkten du vertreiben möchtest.
  • Dienstleistung: Bietest du eine Dienstleistung an, wie beispielsweise Beratungen, Coachings, IT-Support, oder andere nicht-physische Leistungen, gibst du dies an. Beispiel: „Beratung im Bereich Online-Marketing“ oder „Grafikdesign-Dienstleistungen“. Bei Dienstleistungen ist es wichtig, genau zu spezifizieren, was du anbietest, da dies auch für spätere steuerliche Fragen von Bedeutung sein kann.
  • Standort des Unternehmens: Der Standort des Unternehmens ist der Ort, von dem aus du dein Gewerbe betreibst. Wenn du ein Ladengeschäft eröffnest, ist das deine Ladenadresse. Bei einem Online-Business ist es die Adresse, an der du hauptsächlich arbeitest – dies kann auch deine Privatadresse sein, wenn du von zu Hause aus arbeitest. Achte darauf, dass diese Adresse auch in allen geschäftlichen Dokumenten (wie Rechnungen) auftaucht, da sie für Behörden und Kunden gleichermaßen wichtig ist.

Besonderheiten beim Start eines Online-Business


Wenn du ein Online-Business startest, gibt es einige zusätzliche Überlegungen:

  • Einzelhandel für digitale Produkte: Wenn du digitale Produkte wie E-Books, Online-Kurse, Software oder Musikdateien verkaufst, fällt dies ebenfalls unter den Einzelhandel. Es ist wichtig, dass du dies im Antragsformular genau angibst, zum Beispiel „Einzelhandel mit digitalen Produkten“. Selbst wenn du keine physischen Waren verschickst, gilt der Verkauf digitaler Waren als Handel.
  • Dienstleistung vs. Einzelhandel: Falls du eine Plattform betreibst, auf der du sowohl digitale Produkte als auch Dienstleistungen anbietest, musst du beides entsprechend angeben. Zum Beispiel könntest du „Einzelhandel mit digitalen Produkten und IT-Beratung“ angeben. Wenn du feststellst, dass du später eine ganz neue Tätigkeit aufnehmen möchtest, die du bei der ursprünglichen Anmeldung nicht angegeben hast, kannst du dein bestehendes Gewerbe auch erweitern lassen, anstatt einen neuen Gewerbeschein zu beantragen.
  • Domain und Online-Präsenz: Wenn du eine Domain für dein Online-Business registrierst, überlege, ob du diese als Teil deines Firmennamens verwenden möchtest. Das kann helfen, dein Geschäft besser zu branden und es von Anfang an professionell wirken zu lassen.


Nachdem du das Formular sorgfältig ausgefüllt hast, geht es an die Einreichung. Du kannst dies entweder persönlich beim Gewerbeamt tun oder, falls verfügbar, die Online-Anmeldung nutzen. Beide Wege führen dich zum gleichen Ziel: der offiziellen Bestätigung deiner Gewerbeanmeldung.


  • Bearbeitungsgebühr bezahlen: Für die Anmeldung wird eine Bearbeitungsgebühr fällig, die je nach Gemeinde zwischen 20 und 60 Euro liegen kann.
  • Bestätigung erhalten: Nach erfolgreicher Anmeldung erhältst du eine Bestätigung, die sogenannte Gewerbeanmeldung. Diese dient als Nachweis, dass du dein Gewerbe offiziell angemeldet hast.


Was passiert nach der Gewerbeanmeldung?


Nach der Anmeldung deines Gewerbes gibt es noch einige weitere Schritte, die du beachten solltest:

  • Meldung beim Finanzamt: Das Gewerbeamt informiert automatisch das Finanzamt über deine Anmeldung. Du erhältst dann in der Regel einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den du ausfüllen und zurücksenden musst. Auf Basis dieser Angaben wird dir eine Steuernummer zugewiesen.
  • Eintragung bei der IHK oder HWK: Je nach Art deines Gewerbes wirst du automatisch Mitglied der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK). Die Mitgliedschaft ist Pflicht und mit Beiträgen verbunden. Hier gibt es allerdings Freigrenzen. Informiere dich am besten direkt bei den Institutionen:


IHK (Industrie- und Handelskammer)

  • Grundbeitrag:
  • Alle Gewerbetreibenden sind grundsätzlich beitragspflichtig.
  • Beitragsfreigrenzen:
  • Gewerbeertrag unter 5.200 Euro/Jahr:
  • Unternehmen mit einem Gewerbeertrag (Gewinn) von weniger als 5.200 Euro im Jahr sind von der Beitragspflicht zur IHK befreit.
  • Existenzgründer-Erleichterungen:
  • In den ersten zwei Jahren nach der Gründung kann eine Befreiung oder Ermäßigung der Beiträge erfolgen, wenn der Gewerbeertrag unterhalb bestimmter Grenzen bleibt (variiert je nach IHK).


BG (Berufsgenossenschaft)

  • Pflicht zur Anmeldung:
  • Alle Unternehmen müssen sich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden, auch Solo-Selbstständige.
  • Beitragsfreigrenzen:
  • Solo-Selbstständige ohne Mitarbeiter:
  • In vielen Branchen keine Beitragspflicht, sofern keine besonders gefährliche Tätigkeit ausgeübt wird.
  • Geringfügig Beschäftigte:
  • Sonderregelungen können zu niedrigeren Beiträgen führen.


Diese Freigrenzen können je nach regionaler IHK oder BG sowie der Branche variieren. Es ist daher ratsam, sich direkt bei den jeweiligen Stellen zu informieren.

Welche Pflichten habe ich als angehender Gewerbetreibender?


Mit der Gewerbeanmeldung kommen einige Pflichten auf dich zu:

  • Führung der Buchhaltung: Du bist verpflichtet, eine ordnungsgemäße Buchhaltung zu führen. Je nach Größe und Art deines Gewerbes kann dies eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder eine doppelte Buchführung sein.
  • Abgabe von Steuererklärungen: Du musst regelmäßig deine Steuererklärungen (z.B. Umsatzsteuer, Einkommensteuer, evtl. noch Gewerbesteuer) beim Finanzamt einreichen.
  • Gewerberechtliche Vorschriften einhalten: Es gibt zahlreiche Vorschriften, die du als Gewerbetreibender beachten musst, z.B. zu Arbeitszeiten, Arbeitsschutz oder den Umgang mit Kundendaten (Stichwort Datenschutz)


Weitere Pflichten als Gewerbetreibender?

Für angehende Selbstständige und Kleinunternehmer gibt es einige wichtige Pflichten und Vorschriften, die man beachten sollte, um rechtliche Probleme zu vermeiden und den Betrieb erfolgreich zu führen. Hier sind die wesentlichen Pflichten in verständlicher Form erklärt:


1. Buchführung

Du bist verpflichtet, eine ordnungsgemäße Buchführung zu führen. Für kleine Unternehmen reicht meistens eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), bei der du deine Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellst, um deinen Gewinn zu ermitteln. Größere Unternehmen müssen eine doppelte Buchführung machen, was komplexer ist.


2. Steuererklärungen abgeben

Auch als Kleinunternehmer musst du regelmäßig Steuererklärungen beim Finanzamt einreichen. Dazu gehören zum Beispiel die Einkommensteuer und, je nach Umsatzhöhe, auch die Umsatzsteuer. Wenn dein Umsatz im Vorjahr unter 22.000 Euro lag, kannst du die Kleinunternehmerregelung nutzen, bei der du keine Umsatzsteuer abführen musst.


3. Mitgliedschaft in der IHK oder HWK

Gewerbetreibende müssen in der Regel Mitglied in der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK) sein. Das ist eine gesetzliche Pflicht, und es fallen jährliche Beiträge an. Es gibt jedoch Ermäßigungen für Kleinunternehmer mit geringem Umsatz.


4. Meldung bei der Berufsgenossenschaft

Wenn du Mitarbeiter beschäftigst, musst du dein Unternehmen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden. Diese sorgt für die gesetzliche Unfallversicherung deiner Angestellten. Auch wenn du keine Mitarbeiter hast, kann eine freiwillige Absicherung sinnvoll sein.


5. Datenschutz beachten (DSGVO)

Auch Kleinunternehmer müssen die Datenschutzvorschriften einhalten, insbesondere beim Umgang mit Kundendaten. Du solltest sicherstellen, dass persönliche Daten wie Namen, Adressen oder Zahlungsinformationen sicher gespeichert werden und nur für den vorgesehenen Zweck genutzt werden.


6. Arbeitsschutz gewährleisten

Wenn du Mitarbeiter beschäftigst, musst du für deren Sicherheit am Arbeitsplatz sorgen. Dazu gehört zum Beispiel, dass du geeignete Schutzmaßnahmen triffst, Schulungen durchführst und Erste-Hilfe-Material bereithältst.


7. Mindestlohn einhalten

Solltest du Mitarbeiter einstellen, musst du sicherstellen, dass sie mindestens den gesetzlichen Mindestlohn erhalten. Der Mindestlohn gilt für fast alle Arbeitsverhältnisse, es gibt jedoch Ausnahmen, z.B. für Praktikanten unter bestimmten Bedingungen.


8. Aufbewahrungspflichten

Du musst bestimmte geschäftliche Unterlagen wie Rechnungen, Verträge und Buchführungsunterlagen bis zu 10 Jahre lang aufbewahren. Diese Regelung soll sicherstellen, dass bei einer Steuerprüfung alle notwendigen Dokumente vorliegen.


9. Kleinunternehmerregelung beachten

Wenn du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst, darfst du keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen. Dafür musst du jedoch in jedem Geschäftsjahr prüfen, ob dein Umsatz weiterhin unter 22.000 Euro liegt, um die Regelung nutzen zu können.


10. Verpackungsgesetz (VerpackG)

Wenn du Verpackungen in Umlauf bringst (z.B. beim Versand von Produkten), musst du dich im Verpackungsregister "LUCID" anmelden und deine Verpackungen lizensieren. Das gilt auch für Kleinunternehmer, die nur geringe Mengen an Verpackungen verwenden.


11. Impressumspflicht

Betreibst du eine geschäftliche Webseite, musst du ein Impressum angeben. Dieses muss vollständige Angaben zu deiner Person oder deinem Unternehmen enthalten, einschließlich Name, Adresse, Kontaktdaten und gegebenenfalls die Steuernummer.


12. Rechnungsstellungspflichten

Auch Kleinunternehmer müssen bei Rechnungen bestimmte gesetzliche Vorgaben erfüllen. Dazu gehören Angaben wie Name und Anschrift des Unternehmens, Rechnungsdatum, eine eindeutige Rechnungsnummer und bei Rechnungen über 250 Euro auch die Steuernummer.


13. Kennzeichnungspflicht bei Werbemaßnahmen

Wenn du Werbung machst, insbesondere online, muss diese klar als Werbung erkennbar sein. Das gilt zum Beispiel für bezahlte Kooperationen auf Social-Media-Plattformen oder Werbeanzeigen auf deiner Webseite.


14. Kassenführung und Dokumentation

Bei Bargeldgeschäften musst du deine Einnahmen genau dokumentieren. Eine elektronische Kasse ist nicht zwingend erforderlich, aber es sollte ein nachvollziehbares System für die Erfassung der Einnahmen und Ausgaben bestehen.


15. Urheberrechte beachten

Wenn du auf deiner Webseite oder in deinem Marketingmaterial Bilder, Texte oder Musik verwendest, musst du sicherstellen, dass du die Erlaubnis dazu hast. Achte darauf, keine geschützten Inhalte ohne Lizenz zu nutzen.


16. Produktkennzeichnung und Sicherheitsanforderungen

Wenn du Produkte verkaufst, müssen diese bestimmten Sicherheitsanforderungen entsprechen. Bei bestimmten Waren wie Elektrogeräten oder Spielzeug ist zusätzlich eine spezielle Kennzeichnung wie das CE-Zeichen erforderlich.


17. Informationspflichten gegenüber Verbrauchern

Beim Verkauf an Verbraucher, insbesondere im Online-Handel, musst du über Dinge wie Widerrufsrechte, Lieferzeiten und allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) informieren.


18. Sozialversicherungspflicht prüfen

Als Selbstständiger solltest du prüfen, ob für dich eine Sozialversicherungspflicht besteht. Manche Berufsgruppen wie Künstler oder Pfleger müssen sich selbst versichern oder in spezielle Kassen einzahlen.


19. Gewerbesteuerfreibetrag beachten

Für Kleinunternehmer gibt es einen Freibetrag für die Gewerbesteuer in Höhe von 24.500 Euro. Das bedeutet, dass du erst Gewerbesteuer zahlen musst, wenn dein Jahresgewinn diesen Betrag übersteigt.


20. Pflichten bei der Auftragsdatenverarbeitung

Wenn du Dienstleister beauftragst, die personenbezogene Daten verarbeiten (z.B. eine Cloud-Software), musst du einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abschließen, um den Datenschutzvorschriften zu entsprechen.


21. Prüfung auf Scheinselbstständigkeit

Falls du regelmäßig nur für einen einzigen Auftraggeber tätig bist, könnte eine Scheinselbstständigkeit vorliegen. Das Finanzamt könnte dann fordern, dass du wie ein Arbeitnehmer behandelt wirst, was zusätzliche Sozialabgaben zur Folge haben könnte.

Diese Punkte decken die wichtigsten Pflichten ab, die man als Kleinunternehmer und Selbstständiger beachten muss, um einen reibungslosen Geschäftsbetrieb zu gewährleisten.



Fazit

Da hört sich jetzt erstmal viel an. Aber der erste Schritt ist getan. Die Gewerbeanmeldung ist der erste wichtige Schritt auf dem Weg in die Selbstständigkeit. Mit einer guten Vorbereitung und den richtigen Informationen ist dieser Schritt unkompliziert und schnell erledigt. Achte darauf, alle erforderlichen Unterlagen parat zu haben und informiere dich über die spezifischen Anforderungen deines Gewerbes. Nach der Anmeldung beginnt die eigentliche Arbeit – dein Weg zum erfolgreichen Unternehmer!

Ich hoffe, dieser Beitrag hat dir geholfen, die Gewerbeanmeldung besser zu verstehen. Wenn du noch Fragen hast, zögere nicht, einen Termin beim Gewerbeamt zu vereinbaren oder dich online weiter zu informieren. Viel Erfolg bei deinem Start in die Selbstständigkeit!

Häufig gestellte Fragen zur Gewerbeanmeldung:

Was ist das Gewerbeanmeldungsformular?

Das Gewerbeanmeldungsformular ist ein offizielles Dokument, das du ausfüllen musst, um ein Gewerbe beim zuständigen Amt anzumelden. Es erfordert Angaben wie deinen Namen, Adresse, Art des Gewerbes und die Betriebsstätte. Je nach Gemeinde kannst du es oft online auf der Website des Gewerbeamtes herunterladen oder direkt vor Ort erhalten.


Was kostet die Gewerbeanmeldung?

Die Kosten für eine Gewerbeanmeldung variieren je nach Stadt oder Bundesland und liegen meist zwischen 20 und 50 Euro. In größeren Städten können die Gebühren auch höher ausfallen. Diese Gebühr wird normalerweise bei der Anmeldung direkt beim Amt bezahlt.


Kann ich meine Gewerbeanmeldung online durchführen?

In vielen Städten und Gemeinden ist eine Online-Anmeldung möglich. Die Online-Anmeldung spart Zeit und ist besonders praktisch. Meist musst du die erforderlichen Dokumente scannen und hochladen und kannst die Gebühr online bezahlen. Auf der Website des jeweiligen Gewerbeamts findest du genaue Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung.


Wo finde ich das Gewerbeanmeldungsformular als PDF?

Manche Städte bieten das Gewerbeanmeldungsformular als PDF zum Download auf ihrer Website an. Du kannst es herunterladen, ausdrucken und ausfüllen, um es entweder persönlich abzugeben oder per Post an das Gewerbeamt zu senden. Manche Ämter akzeptieren das ausgefüllte Formular auch per E-Mail.


Wie läuft die Gewerbeanmeldung in Berlin ab?

In Berlin kannst du die Gewerbeanmeldung entweder online oder persönlich beim zuständigen Bezirksamt durchführen. Die Kosten liegen bei etwa 26 Euro für Einzelunternehmen und können für andere Rechtsformen variieren. Auf der Verwaltungswebsite von Berlin findest du alle Informationen, die du für den Anmeldeprozess benötigst.


Was mache ich, wenn ich die Gewerbeanmeldung verloren habe?

Solltest du die Bescheinigung deiner Gewerbeanmeldung verloren haben, kannst du beim Gewerbeamt eine Zweitschrift oder Kopie anfordern. Dafür fällt meist eine geringe Gebühr an. Diese Zweitschrift dient als offizieller Nachweis deines Gewerbes und wird bei Behörden und Banken akzeptiert.


Was muss ich für die Gewerbeanmeldung einer GmbH beachten?

Bei einer GmbH ist die Gewerbeanmeldung etwas komplexer. Zunächst musst du das Stammkapital hinterlegen und die GmbH ins Handelsregister eintragen lassen. Erst nach der Handelsregistereintragung kannst du die Gewerbeanmeldung vornehmen. Es ist ratsam, sich hier rechtlich beraten zu lassen, da weitere Anforderungen wie die Vorlage des Handelsregisterauszugs bestehen.


Wie erhalte ich einen Nachweis meiner Gewerbeanmeldung?

Nach erfolgreicher Anmeldung bekommst du eine Bescheinigung, die als offizieller Nachweis deines Gewerbes dient. Diese Bescheinigung wird oft von Banken, Versicherungen und anderen Institutionen verlangt, z. B. wenn du Geschäftskonten eröffnest oder Versicherungen abschließt.


Welche Unterlagen benötige ich zur Gewerbeanmeldung?

Du solltest deinen Personalausweis mitbringen, eventuell ein ausgefülltes Formular und je nach Art des Gewerbes zusätzliche Genehmigungen (z. B. für gastronomische Betriebe oder Handwerksberufe). Bei Online-Anmeldungen müssen diese Unterlagen oft als Scan hochgeladen werden.


Wann muss ich ein Gewerbe anmelden?

Ein Gewerbe muss angemeldet werden, sobald du einer regelmäßigen und selbstständigen Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht nachgehst. Auch nebenberufliche Tätigkeiten müssen gemeldet werden, wenn sie auf Dauer ausgelegt sind und Gewinne erzielen sollen.


Wie lange dauert die Bearbeitung einer Gewerbeanmeldung?

Die Anmeldung selbst dauert meist nur wenige Minuten, wenn du persönlich beim Gewerbeamt erscheinst. In der Regel erhältst du die Bescheinigung direkt vor Ort oder kurz danach per Post. Bei Online-Anmeldungen kann die Bestätigung einige Tage in Anspruch nehmen.


Was passiert nach der Gewerbeanmeldung?

Nach der Gewerbeanmeldung informiert das Gewerbeamt das Finanzamt. Du erhältst vom Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den du ausfüllen musst, um als Selbstständiger steuerlich erfasst zu werden. Darin machst du Angaben zu deiner voraussichtlichen Einnahmehöhe und erhältst eine Steuernummer.


Ab wann muss ich ein Gewerbe anmelden?


Wenn es darum geht, wie viel du ohne Gewerbeanmeldung verdienen darfst, gibt es zwei wesentliche Perspektiven: das Gewerbe- und das Steuerrecht.


  • Gewerberechtliche Aspekte: Prinzipiell gibt es keine klare Einkommensgrenze, ab der ein Gewerbe anzumelden ist. Sobald eine Tätigkeit regelmäßig, auf Dauer und mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird, ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Dies gilt unabhängig davon, ob du nur einen geringen Gewinn erzielst oder höhere Einnahmen hast​ (JuraRat, ​Gründerlexikon)


  • Steuerrechtliche Freigrenzen: Bei gelegentlichen und privaten Verkäufen existiert eine Freigrenze. Einnahmen aus privaten Veräußerungsgeschäften, wie z. B. der Verkauf von gebrauchten Gegenständen, sind bis zu einer Summe von 600 Euro pro Jahr steuerfrei. Überschreitest du diese Grenze, musst du den gesamten Betrag in deiner Steuererklärung angeben und versteuern ​ING.  Aktuell gibt es für private Veräußerungsgeschäfte (wie den Verkauf von Edelmetallen, Kunstwerken oder Kryptowährungen) eine Freigrenze. Bis 2023 lag diese Freigrenze bei 600 Euro pro Jahr: Überschreitet der Gewinn diesen Betrag, muss der gesamte Gewinn versteuert werden. Ab dem 1. Januar 2024 wurde diese Freigrenze durch das Wachstumschancengesetz auf 1.000 Euro angehoben. Dies bedeutet, dass Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bis zu dieser Grenze steuerfrei bleiben. Allerdings handelt es sich um eine Freigrenze und keinen Freibetrag – das heißt, wenn der Gewinn auch nur um einen Cent die Grenze überschreitet, wird der komplette Betrag steuerpflichtig (nicht nur der überschreitende Teil) ​Lohnsteuer kompakt, ​Klein & Partner


  • Verkäufe von Gegenständen des täglichen Gebrauchs wie gebrauchte Kleidung oder Haushaltsgegenstände, die beispielsweise auf eBay oder Vinted angeboten werden, sind in der Regel steuerfrei. Allerdings sind seit Januar 2023 Online-Plattformen verpflichtet, Verkäufe von mehr als 30 Artikeln oder Einnahmen über 2.000 Euro an das Finanzamt zu melden. Diese Meldung allein macht die Verkäufe jedoch nicht automatisch steuerpflichtig – das Finanzamt kann aber so leichter feststellen, ob eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt


  • Zusätzlich gilt ein steuerlicher Grundfreibetrag: Selbstständige oder nebenberuflich Tätige müssen Einkommensteuer zahlen, wenn ihre Gesamteinnahmen (aus allen Einkommensquellen) über dem jährlichen Grundfreibetrag liegen, der aktuell bei 10.908 Euro für Ledige und 21.816 Euro für Verheiratete liegt​. Deurag


Diese Angaben sollten dir eine Orientierung geben, wann und unter welchen Umständen eine Gewerbeanmeldung notwendig ist und wann steuerliche Verpflichtungen greifen. Wenn du regelmäßig Gewinne erzielen möchtest, ist eine Anmeldung in jedem Fall ratsam, um rechtlichen und steuerlichen Anforderungen zu entsprechen. Falls du dir nicht sicher bist, kontaktiere in jedem Fall das Finanzamt oder einen Steuerberater.

Empfehlenswerte Bücher zum Thema Gründung und Selbstständigkeit

Hier sind einige empfehlenswerte Bücher zum Thema Gründung und Selbstständigkeit:


  • Die ersten vier Bücher: Über Amazon erhältlich und bieten umfassende Anleitungen zu Themen wie Businessplanung, Marketing und Finanzierung für Gründer und Selbstständige.
  • Die letzten beiden Bücher: Über Digistore24 erhältlich und kostenlos verfügbar. Diese bieten praxisnahe Tipps für Einsteiger und fokussieren auf die ersten Schritte in die Selbstständigkeit und in das Online Business


Diese Auswahl deckt von Grundlagen bis hin zu fortgeschritteneren Tipps alles ab, was du für einen erfolgreichen Start ins eigene Business benötigst.

Empfehlenswerte Bücher zum Thema Steuern

Diese Bücher habe ich selbst genutz und kann sie sehr empfehlen. Sie bieten einen verständlichen Einstieg in Buchhaltung und/oder Steuerrecht – ideal für Selbstständige, die ihre Finanzen selbst in die Hand nehmen möchten. Von praxisnahen Anleitungen bis hin zu Steuertipps für Anfänger: Hier findest du das notwendige Wissen, um sicher durch den Dschungel der Buchführung und Steuern zu navigieren.



Share by: